Wir wünschen Euch einen guten Rusch ins Neue Jahr ! Renate und Jürgen
#1

Beerdigungskosten

in Grundsicherung 26.11.2011 17:31
von Freedom • 8.019 Beiträge

Meine Mama ist ja vor 7 Wochen gestorben und wir mußten einen Antrag auf Übernahme der Beerdigungskosten stellen.

Alle Verwandten, also mein Partner und ich, obwohl wir gar nicht verheiratet sind und er nichtmal mit meiner Mutter verwandt und auch alle meine Kinder und auch deren Partner mußten so einen Antrag ausfüllen.

Bisher haben wir nichts vom Sozialamt gehört und mich als Auftraggeberin dieser Beerdigung nervt inzwischen das Inkassounternehmen der Beerdigungsinstituts.

Ich war also mal googeln, inwiefern das Sozialamt Preetz eigentlich diese Beerdigungskosten zumindest auslegen muss, sollte einer der anderen nahen Verwandten oder Partner von denen meiner Mutter diese Kosten bezahlen können.

Sie müssen, es gibt ein Urteil von Bundessozialgericht .. schön zu wissen.

Habe schon deshalb ans Sozialgericht Kiel geschrieben.

Weiter unten gebe ich Euch den Link zu dem Urteil.

LG
Renate

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#2

RE: Beerdigungskosten

in Grundsicherung 26.11.2011 17:32
von Freedom • 8.019 Beiträge

http://www.news.de/gesellschaft/85502662...r-bestattung/1/

Artikel vom 17.11.2009

Stirbt der Ehepartner eines Hartz-IV-Empfängers, muss das Sozialamt für die Bestattungskosten aufkommen. Andere Verwandte können nicht zur Zahlung verpflichtet werden, so lange keine Unterhaltspflicht bestehe.
Beziehen Ehepartner Hartz IV, muss das Sozialamt die Bestattung eines Verstorbenen zahlen. bild lupe Foto: dpa

Behörden dürfen von Hartz-IV-Empfängern nicht verlangen, dass sie beim Tod eines Angehörigen die anfallenden Bestattungskosten bei anderen Verwandten eintreiben. Das Amt muss die Kosten übernehmen, wenn offen ist, wer zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist, entschied das Bundessozialgericht. Stellt sich später heraus, wer von den Hinterbliebenen die Kosten übernehmen muss, kann das Sozialamt das Geld wieder zurückfordern (Az. B 8 SO 23/08 R).

Im verhandelten Rechtsstreit hatte das Sozialamt der Stadt Köln sich geweigert, einer Hartz-IV-Empfängerin nach dem Tod ihres Ehemannes die Bestattungskosten zu bezahlen. Die gesetzlichen Regelungen sehen normalerweise vor, dass erst einmal die Erben für die Bestattung aufkommen müssen. In dem Fall hatten aber die mittellose Ehefrau und die Mutter des Verstorbenen das Erbe ausgeschlagen.

Das Sozialamt vertrat die Auffassung, dass letztlich die über 80 Jahre alte Mutter als nahe Angehörige trotzdem für die Bestattung aufkommen müsse. Die Ehefrau, die Hartz-IV-Leistungen bezieht, solle sich das Geld für die Beerdigung von ihrer Schwiegermutter notfalls im Gerichtsverfahren wieder zurückholen.

Vor dem 8. Senat hatte die Stadt Köln angeführt, dass bei einer erforderlichen Bestattung immer mittellose Verwandte zum Sozialamt vorgeschickt würden, damit die Behörde für die Kosten aufkomme und nicht andere Verwandte.

In dem Urteil wiesen die obersten deutschen Sozialrichter den Fall wieder an die Vorinstanz zurück, da die Bedürftigkeit der Klägerin noch nicht ganz geklärt ist. Das Sozialamt müsse bei einer bis heute andauernden Bedürftigkeit der hinterbliebenen Ehefrau für die Bestattungskosten aufkommen. Stelle sich aber heraus, dass die mittlerweile wieder arbeitende Klägerin über Vermögen verfügt, müsse sie die Kosten übernehmen. Die Mutter des Verstorbenen sei nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn eine Unterhaltspflicht zu ihrem Sohn bestand.

ham/twa/reu/news.de/ap

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#3

RE: Beerdigungskosten

in Grundsicherung 26.11.2011 18:45
von rote-Lola • Besucher | 589 Beiträge

Datum: Sat, 26 Nov 2011 18:36:01 +0100
Von: Renate-Hafemann ........
An: mw@adel...............
Betreff: Ihre 2. und letzte Mahnung wegen der Beerdigungskosten meiner Mutter

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Renate Hafemann aus Preetz und es geht um die Rechnung der Firma Petersdotter und Sohn unter der Debitoren-Nummer 1000212451.

Meine Mutter lebte von Grundsicherung im Alter, ich bin ihr einziges Kind und habe gemeinsam mit meinem Lebensgefährten zuletzt mit ihr hier zusammen gewohnt, um sie bis zu ihrem Tod auch gemeinsam mit meinem Lebensgefährten zu pflegen, weil das im letzten Jahr einer alleine nicht mehr hat machen können. Ich selbst habe meine Mutter insgesamt 11 Jahre gepflegt, aber anfangs ging es noch.

Keiner von uns konnte zuletzt wegen der Pflege auch nur noch einen Nebenjob ausüben und jetzt sind wir beide über 50 und erstmal arbeitslos und auf Hartz IV pur angewiesen, denn das Pflegegeld ist ja von heute auf morgen auch weg gefallen.

Ich habe nach dem Tod meiner Mutter am 29.9.11 gleich am 30.9.11 beim Sozialamt Preetz wegen der Beerdigung nachgefragt und auch eine Form gewählt, wo keine Kosten drin enthalten sind, die das Sozialamt nicht übernehmen müßte.

Die wollten nun auch von meinen 4 Kindern und deren Partnern einen Antrag haben, wo ich nicht mit jedem ein sehr gutes Verhältnis habe. Mein Schwiegersohn meiner drittältesten Tochter hat mich nach der Abgabe des Antrags für meine Tochter bei ihm wegen Hausfriedensbruch polizeilich angezeigt, aber nach einem Telefonat weiß ich, dass meine Tochter das Formular bekommen hat. Ihr Mann wird es sicher nicht freiwillig ausfüllen, was aber nicht meine Schuld ist.

Inwiefern die anderen das machen werden, weiß ich nicht genau.

Ich vermute, dass keins meiner Kinder finanziell auf Rosen gebettet ist und ihre Partner genauso wenig.

Das habe ich dem Sozialamt auch so schon gesagt, aber auch, dass ich davon ausgehe, dass manche meiner holden Schwiegerkinder schon aus Boshaftigkeit diese Formulare nicht einreichen werden.

Die Fa. Petersdotter weiß das, ich habe das alles ehrlich erzählt, als ich die Beerdigung in Auftrag gab, wozu ich als einzige Tochter und jemand, die mit meiner Mutter in einem Haushalt lebte, ja auch schließlich nicht nur moralisch, sondern auch faktisch verpflichtet war.

Mit dem Sozialamt Preetz habe ich wegen meiner Mutter und deren ständigen Querelen seit Jahren diverse Klagen laufen gehabt und habe jetzt auch beantragt, alle weiter führen zu dürfen.

Ich habe außerdem zusätzlich dann jetzt schon eine Klage laufen, wo es um noch offene Ratenzahlungen für Strom, der auf meine Rechnung läuft, geht und darum, wie es mit Folgezahlungen für Strom und auch den üblichen Nachzahlungen für Heizung und Betriebskosten hier in der Wohnung sein soll, was sie auch nicht bezahlen wollen, obwohl sie ja früher immer penetranterweise auf der Haushaltsgemeinschaft bestanden haben und nachdem sie zuletzt da nach Artikel 3 GG vorm Sozialgericht Schleswig verloren haben, jetzt nach Einführung der Regelsatzstufe 3 wieder meiner Mutter den Regelsatz af 80 % gekürzt haben und ihre Klage zuletzt kurz vor ihrem Tod dadurch aufgehalten haben, indem sie sagten, da sie so krank sei, sei sie nicht mehr zurechnungsfähig und wir müßten zuerst Betreuung beantragen.

Mit diesem Amt habe ich also diverse Hühnchen zu rupfen.

Ich habe jetzt zu dem Aktenzeichen, das im Eilverfahren läuft, wo es um die Strom, Heiz- und Nebenkosten geht, die noch zu Lebzeiten meiner Mutter angefallen sind und die die ARGE nicht übernehmen wird, weil meine Mutter ja gar nicht zu unserer Bedarfsgemeinschaft gehört ... auch Ihre 2. und letzte Mahnung dazu gelegt und heute einen Brief raus geschickt, wo ich darum gebeten habe, doch bitte dafür zu sorgen, dass die Beerdigungskosten von der Stadt Preetz erstmal bezahlt werden müssen .. sie können es sich ja, sollte eins meiner Kinder oder deren Partner bezahlen müssen, von denen wieder holen.

Es gibt da auch ein Urteil vor dem Bundessozialgericht aus 2008, wo das so entschieden worden ist, dass die Sozialämter diese Kosten erstmal auslegen müssen.

Es wäre lieb, wenn Sie noch ein bißchen warten, bevor sie da den Rechtsweg einschalten .. vielleicht können Sie mir ja für meine Klage auch noch ein paar Tipps geben, damit ich dabei keine Verfahrensfehler mache.

Herr Petersdotter hat mir gesagt, dass es viele gewonnene Gerichtsurteile gibt, dass Enkel und deren Partner gar nicht zahlen müssen, selbst wenn sie es könnten.

Aber mir geht es egal wie das nun sein mag, erstmal darum, dass die Stadtverwaltung Preetz die Rechnungen zumindest auslegen muss.

Ich kümmere mich also darum, mehr kann ich nicht tun.

Die Rechnung selbst zu bezahlen, kann ich Ihnen leider nicht anbieten, Sie nur bitten, die Kosten nicht in die Höhe zu treiben, weil ich keine Ahnung habe, ob ich vor einem Sozialgericht auch Gerichtskosten einer Klage eintreiben kann oder nur die einfache Ursprungsrechnung.

m.f.g.
Renate Hafemann

--
Ich wünsche Euch einen schönen Tag.

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#4

RE: Beerdigungskosten

in Grundsicherung 26.11.2011 23:13
von Freedom • 8.019 Beiträge

Auch interessant zu wissen:

http://www.finanztip.de/recht/bank/giro-04.htm

Zeitlich unbeschränkte Kontovollmacht
Eine Kontovollmacht, die zeitlich unbeschränkt erteilt wird, gilt in der Regel über den Tod des Kontoinhabers hinaus. Eine derartige Kontovollmacht ist die Regel und unter Familienangehörigen häufig so gewollt, um zum Beispiel "praktische Bankprobleme" im Todesfall zu vermeiden. So erlischt nach § 672 BGB die Vollmacht nicht mit dem Tod oder dem Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers. Die Vollmacht erlischt hingegen mit dem Tod des Vollmachtnehmers (§ 673 BGB).

Stirbt der Kontoinhaber und besteht für niemanden eine Kontovollmacht, so kann keine Überweisung erfolgen oder Bargeld ausgezahlt werden, bis ein Erbschein oder ein rechtskräftiges Testament vorgelegt wird.

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#5

RE: Beerdigungskosten

in Grundsicherung 26.11.2011 23:15
von Freedom • 8.019 Beiträge

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__673.html

§ 673 Tod des Beauftragten
Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten. Erlischt der Auftrag, so hat der Erbe des Beauftragten den Tod dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Auftraggeber anderweit Fürsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend.

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#6

RE: Beerdigungskosten

in Grundsicherung 26.11.2011 23:16
von Freedom • 8.019 Beiträge

§ 672 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers
Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend.

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#7

RE: Beerdigungskosten

in Grundsicherung 26.12.2011 11:41
von Fellnase • 579 Beiträge

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Mon, 26 Dec 2011 11:28:00 +0100
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: rathaus@preetz.de, verwaltung@sg-kiel.landsh.de
Betreff: Vorab-Info für beide Ämter, wir haben kein Fax

Da es wieder einmal eilt, vorab-Info, Post ist unterschrieben unterwegs ans Sozialgericht. Wir haben kein Fax-Gerät. Es geht leider nicht anders und die Post wird wegen der Feiertage nicht bis zum 28.12.11 ankommen können. Danke.

m.f.g.
Renate Hafemann und Jürgen Gilberg


Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

24.12.2011

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

Eine Kopie dieses Schreibens geht als Anlage zur Polizeistation Preetz bezüglich unseres Strafantrags gegen Herrn J.......... und E............... wegen bewusst falscher Angaben gegenüber dem Sozialamt Preetz …. die Polizei hat bereits aus früheren Verfahren Beweise dafür, dass die beiden bewusst gelogen haben, was sicher als wieder einmal Stalking zu bezeichnen und eine schwere Straftat ist, die in manchen Fällen sogar mit Gefängnis bestraft wird, und es geht allmählich wirklich zu weit.

Zum Az. S 26 SO 40/11 ER
Stellungnahme zu Ihren Schreiben vom 20.12.2011 und 21.12.2011 mit den Anlagen vom Kreis Plön

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass unsere Antwort Sie bis zum 28.12.2011 wirklich erreicht, erscheint aufgrund der Feiertage wieder einmal fraglich, da wir die Post erst zusammen am Heiligen Abend erhalten haben. Obwohl wir noch Briefmarken im Haus haben, wird die Post nicht vor dem 27.12.2011 raus gehen, es ist also möglich, dass sie erst nach dem 28.12.11 eingehen wird.

Wir geben unser Einverständnis nicht, dass das Sozialgericht in unseren Akten, die bei der ARGE vorliegen, weiterhin rum wühlt, da wir der Ansicht sind, die Angaben, die von dort der Stadt Preetz und der Kreisverwaltung Plön gemacht worden sind, reichen vollkommen aus, um festzustellen, dass wir von unserer Mutter keine Pferde geerbt haben und genauso, dass diese beiden Tiere, die seit den Angaben damals über ihren Wert noch um mehrere Jahre gealtert sind, was ein Pferd nicht wertvoller macht, nur reine Haustiere von uns sind und keinen Vermögenswert darstellen, da es sich um Gnadenbrotpferde handelt unabhängig davon, welche Fohlenpapiere diese Tiere in ihrer Jugend einmal gehabt haben. Sogar ein gutes Turnierpferd verliert irgendwann aufgrund von Alter und Krankheit seinen Wert, das ist bei Lebewesen nunmal so. Wir beziehen uns in Bezug auf unsere Pferde auch auf deren Schutz durch das Tierschutzgesetz, das verbietet, dass man ein Tier z. B. schlachten müsste, nur um aus seinem Schlachtpreis Geld zu machen oder es der Gefahr aussetzen, dass es durch einen Verkauf an einen Händler geschlachtet und womöglich noch durch einen langen Schlachtviehtransport nach Italien großen Qualen ausgesetzt zu werden.

Um nichts anderes geht es unserem Schwiegersohn, den wir schon mehrfach haben anzeigen und strafrechtlich verfolgen lassen müssen. Was er tut, hat nichts damit zu tun, dass auch nur ein Funke von Wahrheit an seinen Angaben dran wäre.

Lt. der e-mail von S......... vom 8.12.11 hat die ARGE doch bestätigt, dass wir der ARGE die beiden Pferde als unser Eigentum genannt haben und auch, dass die Prüfung, ob die Tiere einen Vermögenswert darstellen, dort negativ ausgefallen ist. Das reicht in unseren Augen aus.

Das Schreiben der Stadt Preetz haben wir auch erhalten und nur den Equidenpass von Prima sowie deren Verkaufsquittung nach der endgültigen Bezahlung in Raten von 2004 – 2008 auf damals noch Renate Hafemann vorgelegt. 2007 wurde Prima aber an Jürgen Gilberg verschenkt, weil er auch ihr Futter bezahlt und das so gerecht ist, das möchten wir nochmal betonen.

Damit ist erstens bewiesen, dass wir die Tiere nicht geerbt haben und außerdem, dass sie der ARGE bekannt sind und das reicht in unseren Augen ja wohl aus.

Dann schreibt S...................., ihr wäre von der ARGE gesagt worden, es sei keine Arbeitsaufnahme von Renate Hafemann bekannt, es könne sich bei der Arbeit also nicht um einen 1-Euro-Job handeln.

Also … bei einem 1-Euro-Job handelt es sich nicht um eine Arbeitsaufnahme laut ARGE, das ist nur eine Beschäftigungsmaßnahme mit Aufwandsentschädigung, die nicht in dem Sinne einer Bezahlung entlohnt wird, weil man nur einen Mehraufwand durch diese Tätigkeit erstattet kriegt, den man ja auch hat. Diese Maßnahmen laufen ohnehin nur 3 Monate und sind dann wieder zu Ende. Frau Renate Hafemann macht diesen 1-Euro-Job bei Procell in Preetz vom 18.11. - voraussichtlich 17.02.12.

Es ist Herrn J................... übrigens schon mehrfach unter Androhung von Strafverfolgung untersagt worden .. es gibt auch diverse IP-Sperren für ihn, die er aber immer umgeht, indem er von anderen Computern aus auf unsere Internetseiten geht … uns im Internet zu verfolgen, Texte aus dem Zusammenhang zu reißen und uns damit einen Schaden zuzufügen. Auch im besagten Reiterforum gibt es da einen Passus extra für ihn und seine Frau. Wir zitieren:

Auszug aus unseren Regeln:

„Wir haben nichts dagegen, wenn normale Leser bei uns Links setzen oder Dinge aus dem für Gäste zugänglichen Teil unseres Forums kopieren, ohne die Absicht zu haben, uns damit einen Schaden zuzufügen und ohne Texte und Zusammenhänge zu verändern.

In allen Gästen unzugänglichen Bereichen ist es zum Schutz unserer Privatshäre und zur Wahrung des privaten Charakters des Forums nicht gestattet, Texte, auch nur auszugsweise, ohne vorherige Zustimmung der Administration zu kopieren oder woanders zu veröffentlichen. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Das gilt genau genommen für Mitglieder, die wir hier aus rechtlichen Gründen nicht namentlich nennen dürfen, aber könnten.

Die Administration behält sich vor, in Einzelfällen die Echtheit neuer Mitglieder zu überprüfen.
Das dient unserem persönlichen Schutz und dem Schutz der Privatshäre dieses Forums.

Wir behalten uns vor, Mitglieder, die sich nicht vorstellen und auch sonst nichts schreiben, eventuell wieder zu löschen. Ob wir das wirklich tun, handhaben wir individuell.

Es ist also in Eurem eigenen Interesse, Euch zumindest mal kurz vorzustellen, damit wir wissen, wer Ihr seid. „

Wie schon vorher gesagt, wusste unsere Familie genau über e-mail von uns wegen des Grabs von Frau Elisabeth Hafemann auch über den 1-Euro-Job Bescheid.

Nur der Form halber teilen wir mit, dass Frau Renate Hafemann seit ein paar Tagen einen Nebenjob als Online-Autorin gefunden hat … hier gab es noch keine Bezahlung und die Vergütung ist nicht hoch und wird uns ganz sicher nicht aus dem Harz-IV-Bezug heraus bringen. Angaben darüber machen wir der ARGE und sollte es soweit kommen, dass wir damit über den ARGE-Satz kommen, was unwahrscheinlich ist, teilen wir das selbstverständlich auch dem Sozialamt mit. Ansonsten sind wir nicht verpflichtet, mit dem Sozialamt genauso genau abzurechnen wie mit der ARGE. Das wäre ja noch schöner. Wir haben hier alles ordnungsgemäß und auch richtig angegeben.

Das gilt auch für die Aussage, dass wir von Frau Elisabeth Hafemann nichts, sondern nur offene Rechnugnen und Schulden geerbt haben.

Wir haben auch kein Auto mit einem Wert von 1.200 Euro geerbt, wie Frau S......... behauptet.

Das ist genauso ein Unsinn.

Unser Ford Mondeo hat vor fast einem Jahr 400 Euro gekostet, er gehört uns, was wir ggf. auch beweisen können. Auch dieses Auto haben wir der ARGE angegeben und es ist nicht als Vermögenswert aufgeführt, weil es kein Vermögenswert ist und wir es auch nicht verkaufen müssen. Es ist ein sogenanntes Bastlerfahrzeug, weil es ein Unfallwagen ist, der aber noch ein paar Monate TÜV hatte und wird vermutlich kaum im März 2012 noch einmal TÜV kriegen, dazu ist daran zu viel defekt.

Dass der Wagen auf Elisabeth Hafemann zuletzt zugelassen war, war durchaus erlaubt, denn sie war ja schwer behindert und wenn man ein Auto nur nutzt, um damit entweder gemeinsam mit einer Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen H herum zu fahren oder aber für sie einzukaufen und in ihrem Sinne Dinge zu erledigen, dann darf man so ein Auto auf die Behinderte zulassen. Man darf es nur nicht nutzen, um z. B. zur Arbeit zu fahren oder private Dinge zu tun. Da wir zu Lebzeiten von Elisabeth Hafemann diese zuletzt nicht mehr alleine lassen konnten, also immer mitgenommen haben, wenn wir unterwegs waren außer bei Einkäufen, war das so in Ordnung.

Deshalb ist das Auto dennoch unseres, auch immer gewesen, und kein Erbstück.

Wir fragen da einmal ganz dumm. Wie kommt Frau S....... auf die Idee, dass sich eine schwerbehinderte Frau, die nie berufstätig war und zu 100 % von Sozialhilfe gelebt hat, und das immer !!!!!! hätte ein teures Auto kaufen sollen?????

Das wäre erstmal alles.

Inwiefern das Ehepaar W....................... strafrechtlich verurteilt werden wird, wird dann wohl das Ergebnis unseres Strafantrags zeigen.

Für Herrn W.......... geht es nur darum zu erreichen, dass Chiwa und Prima geschlachtet werden müssten, obwohl die beiden Tiere noch leben könnten, wenn man sie in Ruhe lässt. Seine Motive sind reine Rachsucht und ein nicht zu verstehendes Bedürfnis, Macht über andere Menschen auszuüben.

Mit freundlichen Grüßen
--
Ich wünsche Euch einen schönen Tag.

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#8

RE: Beerdigungskosten

in Grundsicherung 21.01.2012 10:10
von Freedom • 8.019 Beiträge

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Sat, 21 Jan 2012 10:05:19 +0100
Von: Renate-Hafemann@gmx.com
An: info@drv-nord.de
Betreff: Rückforderung überzahlter Rente an meine Mutter

Abs.: Renate Hafemann, Breslauer Str. 1 - 3, 24211 Preetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um die Versicherungnr. 26 300720 H 506 / 7950 und Ihre Rückforderung überzahlter Rente an meine verstorbene Mutter.

Ich soll Ihnen mitteilen, ob ich Einwände gegen die Rückzahlung des Betrages habe.

Ja habe ich.

Ich kann Ihnen auch erklären warum.

Meine Mutter wurde von mir 11 Jahre lang bis zu ihrem Tod gepflegt. Das Pflegegeld dafür fiel auf der Stelle weg, als sie tot war. Zu diesem Zeitpunkt war ich 58 Jahre alt und stand vor folgendem Problem. ARGE pur von heute auf morgen. Die ARGE erklärte mir .. ich bin dadurch erstens zu alt, um noch anständige Arbeit zu finden und zweitens viel zu lange aus dem Beruf raus und meine Familie hat mich schon während ich meine Mutter pflegte, zu 100 % damit alleine gelassen. Nur mein Lebensgefährte war bei mir und hat im letzten Jahr der Pflege auch nicht mehr arbeiten können, weil wir Mama haben zu zweit pflegen müssen. Dennoch klage ich noch heute wegen der Erhöhung auf die Pflegestufe 3, was die Barmer abgelehnt hat trotz Rund-um-die-Uhr-Pflege, weil man sagt, Demenz wäre ja nix. Demenz ist eine tödliche und extrem schlimme Krankheit, was unser Staat nur bis heute nicht begriffen hat genauso wie dieser Staat und seine wie man wieder an unserem Bundespräsidenten und seinem ganzen Tross sieht, eine durch und durch bekommene, geldgierige und unehrliche Institution, die die Menschen im Alter abschiebt und nicht mehr achtet und in jungen Jahren wie Sklaven ausbeutet, von denen man sich wenn sie nicht mehr fit genug zum Ausbeuten sind, wünscht, sie mögen so schnell wie möglich sterben.

Das spricht nur selten jemand aus .. ich aber ja, bin so wütend auf dieses Land.

Als meine Mutter tot war, befanden sich auf ihrem Bankkonto noch genau 122 Euro .. von diesen 122 Euro will das Sozialamt wegen Überzahlung 345 Euro zurück haben und Sie ihre Pipifax-Minirente von 27,47 Euro.

Besagte 122 Euro habe ich aber alleine schon als angebliche Erbschaft für die Beerdigungskosten meiner Mutter zahlen müssen, was das Sozialgericht Kiel in der Abspaltung meiner ursprünglich zusammen gehörenden Klage gegen das Sozialamt Preetz so bestimmt hat.

Dann habe ich noch mehr als das bisher für eine noch offene Stromnachzahlung meiner Mutter aus 2010 zahlen müssen .. das waren noch 96 Euro .. die Stromrechnung für 2011 steht noch aus, wo aber das Sozialamt gesagt hat, das zahlen sie nicht, sondern ich soll das auch bezahlen, wovon auch immer ... man hat aber meiner Mutter den Satz Sozialhilfe nach der doch vermeintlichen Erhöhung der Regelsätze, weil ich sie gepflegt habe und sie ja nun angeblich nicht zurechnungsfähig wäre .. man wollte sie zu Lebzeiten sogar daran hindern, dagegen zu klagen, sondern ihr einen Betreuer aufzwingen, wogegen ich versucht habe mich zu wehren und die Landrätin des Kreises Plön wegen Verstoß gegen die Menschenrechte angezeigt habe .. wo natürlich nichts danach gekommen ist, obwohl es in meinen Augen eine Menschenrechtsverletzung schlimmster Form ist, wenn man jemand, der an Nierenversagen dabei ist zu sterben und zuweilen nicht mehr klar in schlimmen Phasen zuletzt, dann auch noch als geisteskrank abstempelt und ihm das Geld deshalb um auf 80 statt 100 % kürzt und sagt, weil dieser Mensch Pflege braucht, kann ja die Pflegekraft von der sowieso viel zu geringen Aufwandsentschädigung für die Pflege auch noch dessen Generalkosten wie Strom bezahlen .. toll nicht?

Dann hieß es von der Stadt Preetz, dass die Nachforderungen für Nebenkosten für die Wohnung meiner Mutter, die noch für 2010 und 2011 ausstehen, ja nicht übernommen werden, sondern dass das auch ich bezahlen soll.

Ich mußte das Konto auflösen und dafür 14 Euro Gebühren bezahlen.

Ich habe 30 Euro Krankenhaustagegeld für das Essen bezahlen müssen, obwohl meine Mutter gar nichts mehr essen konnte, die sich aufgrund des Nierenversagens nur noch übergeben hat und die letzten 3 Tage ihres Lebens unter Morphium ohne Essen gestorben ist.

Ich mußte auch den Krankentransport in die Klinik bezahlen.

Ich mußte die Blumendekoration in der Friedhofskapelle selbst bezahlen, die ich nicht hätte abbestellen können ... und vom Rest noch weitere 122 Euro jetzt, bei den übrigen Beerdigungskosten habe ich nur insofern gewonnen,dass die Stadt Preetz es erstmal als Darlehen übernehmen mußte.

Die Hauptverhandlung steht noch aus.

Bis dato schaut es so aus .. mir liegen ja einige Rechnungen wie die Stromnachzahlung 2011 und die Nebenkosten 2011 noch gar nicht vor und über die Nebenkosten 2010, was ich dann auch der ARGE eingereicht habe, um zu sehen, ob die das übernehmen statt der Stadt Preetz, wurde noch nicht entschieden.

Die Schreiberei, die Ordner füllt und mich viel Geld für Druckpatronen und Porto und sonstwas kosten, kommt dazu.

Wenn ich sage, das ich von besagten 122 Euro vermeintlicher Erbschaft, wovon ich aber ja auch noch 372,47 Euro zurück zahlen soll, mindestens 800 aber bezahlen muss, wovon ich einen Teil bereits bezahlt habe und wie das gehen soll, dann fasse ich mich an den Kopf.

Wer denkt in diesem Staat eigentlich noch nach?

Das Sozialgericht hat meine Klage gegen die Stadt Preetz, weil es so ja doch alles viel einfacher wäre ... dann in drei Teile gesplittet ... so ist es für die vielleicht einfacher .. oder auch billiger für den Staat, weil man so den Menschen, der mit den Kosten an den Hacken zurück bleibt, obwohl er schon vorher sich den Arsch aufgerissen hat, um einen alten Menschen davor zu bewahren, in unseren unterbesetzten Pflegeheimen absolut unwürdig zu verrecken .. was ja eine absolute Realität ist ... weil nach dem Geteile und dem Vertrösten auf eine Hauptverhandlung ... was nach meiner Erfahrung erst in 5 Jahren oder später sein wird, denn einige Klagen gegen die ARGE von meinem Partner und mir laufen bereits seit über 4 Jahren, ohne dass sich was getan hätte .. die Sozialgerichte gehen doch vor Klagen über ... ja hoffentlich nichts mehr passiert und der Staat so das Geld nicht zahlen muss oder der Klager inzwischen nicht mehr weiß, worum es geht, vielleicht auch endlich tot ist ... spart diesem Land ja Geld oder sich, weil er die Nerven verloren hat in einem Land wie diesem, so hoffen sie endlich das Leben genommen hat.

Sorry .. mußte das mal los werden.

Nein ... ich werde nichts zurück zahlen, was ich gar nicht habe ausgeben können, weil man es mit sonstwas verrechnet hat, das alles noch für meine Mutter ausgegeben worden ist.

Ich hab nix und kann es nicht, tut mir leid.

Und ich erkenne es auch nicht an, denn ich habe von meiner Mutter nichts als offene Rechnungen und Schulden geerbt und besagte 122 Euro waren längst weg für sonstwas.

m.f.g.
Renate
Hafemann

--
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