Wir wünschen Euch einen guten Rusch ins Neue Jahr ! Renate und Jürgen |
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Ich beginne mal damit, dass auch der Mittelstand betroffen ist, denn immer mehr Selbständige müssen aufstocken.
http://www.fmm-magazin.de/zahl-der-hartz...t52_id5724.html
ARBEITSLOSENGELD II FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Zahl der Hartz IV Aufstocker bei Selbstständigen steigt rapide an
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Bonn, 15.10.2011 12:34 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Studie belegt die sprunghafte Entwicklung von Selbstständigen in der Grundsicherung. Seit Januar 2005 lässt sich ein nahezu stetiger Anstieg der Anzahl der Selbstständigen, die Grundsicherung beziehen, erkennen.
Nach den Bestimmungen des SGB II haben Selbstständige, ebenso wie Arbeitnehmer, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn die Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit nicht ausreichen, den gesetzlich festgelegten, existenzsichernden Bedarf zu decken (sogenannte Aufstocker).
Ergebnisse der Studie
Im März 2011 waren 127.180 Selbstständige in der Grundsicherung, das sind 93.693 Personen mehr als im Januar 2005. Die Gruppe der Selbstständigen in der Grundsicherung hat sowohl in Bezug auf die Selbstständigen insgesamt als auch im Verhältnis zu allen Aufstockern in den letzten Jahren an Gewicht gewonnen. Vergleicht man die Entwicklung der Selbstständigen in der Grundsicherung und die aller Selbstständigen, so wird deutlich, dass die Zahl der Selbstständigen in Deutschland im Zeitraum von 2005 bis 2010 lediglich um 4 % gestiegen ist, wohingegen sich die Zahl der Selbstständigen in der Grundsicherung im selben Zeitraum verdreifacht hat. Der Vergleich mit der Entwicklung aller erwerbstätigen Personen in der Grundsicherung lässt erkennen, dass die Gruppe der Selbstständigen in der Grundsicherung auch im Verhältnis zu allen Aufstockern in den letzten Jahren an Gewicht gewonnen hat. So wuchs der entsprechende Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung von 4,4 % (Januar 2005) auf 9,4 % im März 2011.
Setzt man die Anzahl der selbstständigen Arbeitslosengeld II-Bezieher ins Verhältnis zur Gesamtzahl der selbstständigen Personen (Jahresdurchschnitte), dann stieg der entsprechende Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung zwischen 2007 und 2010 von 1,7 % auf 2,9 %. Die "Aufstockerquote" der abhängigen Beschäftigten ist im selben Zeitraum von 3,4 % auf 3,7 % gestiegen. Offenbar unterscheidet sich die Einkommenssituation der Selbstständigen im unteren Einkommensbereich nicht mehr grundlegend von derjenigen der abhängig Erwerbstätigen.
Im Jahr 2010 verfügten rd. 270.000 Selbstständige noch nicht einmal über 500 € netto im Monat (einschließlich Transferleistungen). 26,5 % aller Selbstständigen (rd. 950.000 Personen) hatten ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.100 €. Eine ungünstige Einkommenssituation ist bei Solo-Selbstständigen, weiblichen Selbstständigen oder Selbstständigen in der Kreativwirtschaft festgestellt worden.
Hintergrund zur Studie
Grundlage für die Berechnungen des IfM Bonn sind Daten der Bundesagentur für Arbeit (einschließlich Sonderauswertungen der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende) und der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Das IfM Bonn wurde im Jahr 1957 auf Initiative Ludwig Erhards vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen gegründet mit der Maßgabe, die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstands zu erforschen.
(Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn)
(Foto: Matthias Balzer;pixelio.de)
http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb1411.pdf
Ein Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsaufnahmen von SGB-II-Leistungsempfängern
Viele Jobs von kurzer Dauer
von Lena Koller und Helmut Rudolph
Das vorrangige Ziel der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II besteht
darin, durch Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit
zu beenden oder zu verringern (§ 1
SGB II). Die Diskussion im vergangenen Jahr
kreiste vor allem um die Ausgestaltung der
Regelsätze für Erwachsene und Kinder sowie
um die Verbesserung der Anreize zur
Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung. Der
Umfang der Arbeitsaufnahmen und die Art
der begonnenen Beschäftigungsverhältnisse
wurden dabei nur wenig beachtet.
Dieser Kurzbericht untersucht die Arbeitsaufnahmen
von Leistungsempfängern
im Jahre 2008 und die Bedingungen, die zu
einer Verringerung oder nachhaltigen Überwindung
der Hilfebedürftigkeit beitragen.
Arbeitsaufnahmen 2008
im Überblick
Im Jahr 2008 wurden 1,177 Mio. neue sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse
von 1,063 Mio. Leistungsempfängern
aus der Grundsicherung für
Arbeitsuchende
aufgenommen. Das entspricht
15,5 Prozent aller 2008 neu begonnenen
versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse
(7,577 Mio.).1 Zusätzlich
haben SGB-II-Leistungsempfänger 565.000
geringfügige Beschäftigungsverhältnisse be-
gonnen.
2 Sie nahmen also trotz schwieriger
Ausgangslage im Umfeld der Finanzmarktkrise
in nicht unerheblichem Umfang eine
Arbeit auf. Rund die Hälfte der Beschäftigungsaufnahmen
war mit einer zumindest
vorübergehenden Beendigung der Hilfebedürftigkeit
verbunden.3 In den übrigen
Fällen
erhielten die sogenannten Aufstocker
weiterhin
Geldleistungen der Grundsicherung.
Gut ein Viertel der Arbeitsaufnahmen wurde
mit Eingliederungsleistungen
der Arbeitsmarktpolitik
unterstützt.
Aufstocker
Um die Dynamik der Erwerbsbeteiligung
im SGB II und aus der Grundsicherung heraus
deutlich zu machen, soll zunächst
der Umfang der Arbeitsaufnahmen zu den
1 BA-Statistik: Begonnene Beschäftigungsverhältnisse
(Datawarehouse).
2 Vergleichszahlen zu allen begonnenen Mini-Jobs
liegen nicht vor.
3 Weitere Informationen zu den Abgängen aus der
Grundsicherung finden sich in Achatz/Trappmann
(2009). Die Angaben dort zu den Abgängern in Erwerbstätigkeit
können aufgrund der unterschiedlichen
Datengrundlage und -struktur von den hier
betrachteten Kennziffern abweichen.
Bestandsstatistiken der Aufstocker in Beziehung
gesetzt werden: Im Jahresdurchschnitt 2008 gab
es 4,907 Mio. erwerbsfähige Hilfebedürftige in der
Grundsicherung. Darunter waren 1,325 Mio. erwerbstätig.
Von diesen Aufstockern – die gleichzeitig
Erwerbseinkommen und SGB-II-Leistungen erhalten
– übten im Jahresdurchschnitt 609.000 eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung, 667.000
eine geringfügige und 111.000 eine selbstständige
Beschäftigung aus.4
Vor diesem Hintergrund zeigen die Arbeitsaufnahmen
eine beachtliche Dynamik im Bemühen um
Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit.
Tatsächlich ist der Aufstocker-Status nur zum
kleineren Teil dauerhaft. Bezogen auf den Jahresdurchschnitt
2008, waren 37 Prozent der erwerbstätigen
Leistungsempfänger ganzjährig beschäftigt
und gleichzeitig permanent auf ergänzende Geldleistungen
der Grundsicherung angewiesen.
Die hier untersuchten Arbeitsaufnahmen enthalten
nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse,
die aus dem Leistungsbezug heraus
begonnen wurden.5 Nicht berücksichtigt werden
Personen, die bereits vor Januar 2008 zu ihrem Erwerbseinkommen
aufstockende Leistungen erhielten
oder die im Jahresverlauf bedürftig wurden, aber eine
bereits bestehende Beschäftigung in den Leistungsbezug
mitbrachten und so mit dem Leistungsbeginn
zu Aufstockern wurden. Unter den Arbeitsaufnahmen
finden sich rund 171.000 Fälle, in denen Leistungsempfänger
im Monat vor der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung bereits als Aufstocker mit
geringfügiger Beschäftigung erwerbstätig waren.
Überwindung der Bedürftigkeit
durch Aufnahme einer Beschäftigung
Ob eine Arbeitsaufnahme zum Ende der Bedürftigkeit
führt oder bisher Arbeitslose zu Aufstockern werden,
hängt vom Umfang der Erwerbstätigkeit und der Bezahlung
genauso ab, wie von der Größe der Bedarfsgemeinschaft,
in der der bisher Hilfebedürftige lebt.
Denn Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gelten
auch bei individuell bedarfsdeckendem Einkommen
solange als bedürftig, bis kein Leistungsanspruch der
Bedarfsgemeinschaft mehr besteht. Bei einem Bruttomonatslohn
von 1.200 € wird ein Alleinstehender
in der Regel keinen Leistungsanspruch an die Grundsicherung
haben.6 Für einen Mehrpersonen-Haushalt
dagegen reicht ein Lohn in dieser Höhe als einzige
4 BA-Statistik: Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher Juni
2010.
5 Dies bedeutet, dass im Monat vor Beginn der Beschäftigung
Leistungen nach dem SGB II bezogen wurden.
6 Bei bundesdurchschnittlichen Wohnkosten (KdU) von 280 €
und bei Berücksichtigung von 280 € Freibetrag für den Hinzuverdienst
läuft der SGB-II-Anspruch für einen Alleinstehenden
bei 1.200 € aus. Das entspricht einem Stundenlohn von 7,20 €
bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche. Gerundete Berechnung:
Der Bedarf: 351 € Regelsatz + 280 € KdU = 631 € ist kleiner als
das anrechenbare Einkommen: 1.200 € Brutto – 49 € Lohnsteuer
– 233 € SV-Beitrag -280 € Freibetrag = 638 €.
Einkommensquelle in aller Regel nicht zur Deckung
des Gesamtbedarfs aus. Wenn andere Einkommensquellen
dem Haushalt zufließen, kann jedoch auch
ein zusätzlicher niedrigerer Lohn – z. B. aus einem
Mini-Job – zum Ende der Hilfebedürftigkeit führen.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Grundsicherung
zeigen, dass die Beendigung des Leistungsbezugs
häufig nicht nachhaltig ist. Etwa 40 Prozent
der Bedarfsgemeinschaften, die zunächst aus dem
Leistungsbezug ausschieden, mussten 2006/2007 innerhalb
eines Jahres erneut Hilfe in Anspruch nehmen
(Graf/Rudolph 2009). Ebenfalls gibt es Belege, dass
die für Leistungsempfänger erreichbaren Beschäftigungsverhältnisse
häufig nicht stabil sind, sondern
z. B. als Aushilfstätigkeit nur auf kurze Zeiträume
angelegt sind (Bruckmeier/Graf/Rudolph 2010).
Bei instabiler, kurzfristiger Beschäftigung besteht
ein hohes Risiko, in den Leistungsbezug zurückzukehren,
sofern keine Anschlussbeschäftigung gefunden
wird. Aber auch bei stabiler Beschäftigung
kann eine Rückkehr in den Leistungsbezug eintreten,
wenn sich Bedarf und Einkommenskomponenten des
Haushalts ändern. Andererseits können Bedarfsgemeinschaften
den Leistungsbezug nachhaltig beenden,
wenn bei wechselnden Beschäftigungsverhältnissen
ein bedarfsdeckendes Einkommen aufrecht
erhalten werden kann.
Für die neu begonnenen Beschäftigungsverhältnisse
ist daher zu prüfen,
ob sie kurzfristig bedarfsdeckend für die Bedarfsgemeinschaft
des Leistungsempfängers sind und zu
einer evtl. vorübergehenden Leistungseinstellung
führen und wie stabil sie sind;
ob sie nachhaltig zu einer Überwindung des Leistungsbezugs
beitragen und
welchen Einkommensbeitrag sie monatlich leisten.
Bedarfsdeckende Beschäftigung und
Stabilität
Von den 1,177 Mio. Arbeitsaufnahmen mit Versicherungspflicht
führten 595.000 (50,6 %) zumindest
kurzfristig zu einer Beendigung der Hilfebedürftigkeit
für die Bedarfsgemeinschaft (vgl. Abbildung 1
und Tabelle 1). Diese Arbeitsaufnahmen waren in
dem Sinne bedarfsdeckend, dass innerhalb von zwei
Monaten nach Beschäftigungsbeginn mindestens
für einen Monat keine Leistung von der Bedarfsgemeinschaft
bezogen wurde. Das Zwei-Monats-
Fenster wurde gewählt, weil im ersten Monat der
Beschäftigung häufig noch eine Fortzahlung des
Arbeitslosengeldes II erfolgt, das mit nachträglichen
Lohnzahlungen nicht verrechnet wird. Besonders bei
Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung kommt es so
häufig zu einer kurzfristigen „Aufstocker-Situation“,
die mit der ersten Lohnzahlung beendet wird.7
Arbeitsaufnahmen führen die Bedarfsgemeinschaft
meist dann nachhaltig aus der Bedürftigkeit,
wenn die Beschäftigung bei ausreichender Entlohnung
stabil ist. Nachhaltigkeit wird am Arbeitsmarkt
häufig nach sechs Monaten geprüft – ein recht bescheidener
Maßstab als Kompromiss zwischen kurzund
langfristiger Erfolgsbetrachtung.8
Es zeigt sich, dass mit 55,4 Prozent der Arbeitsaufnahmen
nur gut die Hälfte für mindestens sechs
Monate beschäftigungsstabil war.9 Von den bedarfsdeckenden
Arbeitsaufnahmen erwiesen sich
368.000 (31,3 % aller Arbeitsaufnahmen) als stabil
7 Die Grundsicherung wird monatlich im Voraus gezahlt, damit
der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Bei einer Arbeitsaufnahme
und einer ersten Lohnzahlung im Folgemonat überschneiden
sich Leistungsmonat und Beschäftigungszeit (Bruckmeier/
Graf/Rudolph 2007).
8 Die Eingliederungsbilanzen der Bundesagentur für Arbeit
stellen z. B. den Integrationserfolg von arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen nach dem Erwerbs- und Leistungsstatus sechs Monate
nach Maßnahmeende dar.
9 Die Angaben zur Stabilität der Beschäftigung und der nachhaltigen
Überwindung des Leistungsbezugs beruhen nur auf den
Arbeitsaufnahmen des 1. Hj. 2008, da das Beobachtungsfenster
Ende 2008 endete. Die Strukturen wurden auf die Arbeitsaufnahmen
des ganzen Jahres hochgerechnet
für eine Beschäftigungsdauer von mindestens
sechs
Monaten. Etwas höher ist die Nachhaltigkeit in der
Überwindung der Hilfebedürftigkeit: Bei bedarfsdeckender
Arbeitsaufnahme blieben 438.000 Bedarfsgemeinschaften
(37,2 % von allen) für mindestens
sechs Monate ohne Leistungsbezug. Die höhere Anzahl
an nachhaltig bedarfsdeckenden Arbeitsaufnahmen
erklärt sich teils durch Arbeitsplatzwechsel bei
nur kurzer Unterbrechung, teils durch andere Verbesserungen
der Einkommenssituation im Haushalt. Es
kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass durch
Umzug oder Wechsel der Bedarfsgemeinschaft ein
erneuter Leistungsbezug nicht nachgewiesen werden
kann und die Situation zu günstig erscheint.
Andererseits waren 582.000 Beschäftigungsverhältnisse
(49,4 %) nicht bedarfsdeckend für die Bedarfsgemeinschaft,
sodass diese weiterhin auf ergänzende
Leistungen der Grundsicherung angewiesen
war. Die Beschäftigungsverhältnisse, die nicht zu einer
Beendigung des Leistungsbezugs führten, waren
im Durchschnitt deutlich instabiler als die bedarfsdeckenden:
Nur 280.000 (23,8 % von allen) überdauerten
sechs Monate, in denen der Arbeitnehmer mit
seiner Bedarfsgemeinschaft aufstockende SGB-IILeistungen
erhielt, während 302.000 (25,6 %) bereits
vor Ablauf von sechs Monaten zu Ende waren. Mehr
als die Hälfte der neuen Beschäftigungsverhältnisse
von Aufstockern waren also wenig stabil und deuten
auf die hohe Fluktuation in dieser Gruppe der Leistungsbezieher
hin.
Entlohnung
Entscheidend für die Überwindung des Leistungsbezugs
durch eine Arbeitsaufnahme ist in erster Linie
der erzielte Bruttomonatslohn, der in Relation zur
Größe der Bedarfsgemeinschaft zu sehen ist. Bei sehr
heterogenen Beschäftigungsverhältnissen betrug
dieser im arithmetischen Mittel 1.230 €, und der
Median10 lag bei 1.131 € (vgl. Tabelle 2). Die Werte
schließen Vollzeit-, Teilzeit- und Ausbildungsvergütungen
ein.
Arbeitsaufnahmen mit einem Bruttoverdienst
oberhalb des Freibetrags für Hinzuverdienste von
100 € führen zu Anrechnungen auf die SGB-II-Leistungen
und damit zu ihrer Verminderung oder gar zur
vollständigen Einstellung.
Konnte der Leistungsbezug beendet werden – was
für die Hälfte der Arbeitsaufnahmen 2008 zutraf –,
wurden im Durchschnitt 1.425 € (Median: 1.324 €)
verdient. Das ist mehr als ein Alleinstehender mit
durchschnittlichen Wohnkosten ohne weitere Einkünfte
zur Unabhängigkeit von der Grundsicherung
benötigt. Da immerhin mehr als ein Viertel der bedarfsdeckenden
Arbeitsverhältnisse bei einem Bruttolohn
von weniger als 1.000 € zum Ende des Leistungsbezugs
führte, mussten weitere Einkommen
und/oder niedrige Wohnkosten zu diesem Ergebnis
beitragen.
In der anderen Hälfte der Arbeitsaufnahmen
wurde Bedürftigkeit nur durch die Anrechnung von
Einkommensteilen verringert. Bei fortbestehendem
Leistungsbezug
wurden im Mittel nur 1.006 € (Median:
944 €) verdient. Dadurch konnte sich durch
die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit das verfügbare
Haushaltseinkommen um bis zu 280 € für Alleinstehende
und Paare ohne Kinder bzw. um bis zu 310 €
in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern erhöhen.
Letztlich entscheidet die Haushaltsgröße darüber, ob
ein gegebener Monatslohn für den Bedarf ausreicht.
Bei bedarfsdeckenden Beschäftigungsverhältnissen
in Vollzeit wurde ein mittlerer Bruttomonatslohn
von 1.525 € erzielt. Reichte der Monatslohn der Vollzeitbeschäftigung
nicht für den Haushaltsbedarf aus,
lag er im Mittel bei 1.104 € (vgl. Tabelle 2).
9 Die Angaben zur Stabilität der Beschäftigung und der nachhaltigen
Überwindung des Leistungsbezugs beruhen nur auf den
Arbeitsaufnahmen des 1. Hj. 2008, da das Beobachtungsfenster
Ende 2008 endete. Die Strukturen wurden auf die Arbeitsaufnahmen
des ganzen Jahres hochgerechnet.
10 Der Medianlohn halbiert die betrachtete Lohnverteilung so,
dass jeweils die Hälfte größer bzw. kleiner als der Medianlohn ist.
Bedarfsdeckende Beschäftigungsverhältnisse waren
also tendenziell stabiler und führten häufiger zu einer
nachhaltigen Beendigung des Leistungsbezugs.
Umgekehrt waren die nicht bedarfsdeckenden Beschäftigungsverhältnisse
– die also ein Aufstocken
der Erwerbseinkommen erforderten – nicht nur
niedriger bezahlt, sondern auch häufiger von kurzer
Dauer. Dies führt zu einer hohen Fluktuation unter
den Aufstockern, die zwischen Arbeitslosigkeit und
Erwerbstätigkeit wechseln, ohne sich aus dem SGBII-
Bezug lösen zu können. Immerhin reduzieren sie
temporär den Umfang der an sie gezahlten Transferleistungen.
Geförderte Arbeitsaufnahmen
Wegen der Eingliederungsschwierigkeiten der Leistungsempfänger
– die vielfach Langzeitarbeitslose
mit geringen beruflichen Qualifikationen sind –
kommt den Förderinstrumenten bei der Arbeitsaufnahme
eine große Rolle zu. Während die Arbeitsgelegenheiten
(„Ein-Euro-Jobs“) aufgrund
der zahlenmäßigen Bedeutung die öffentliche
Wahrnehmung meistens bestimmen, wurden 2008
auch 316.000 Arbeitsaufnahmen in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung gefördert – das ist
bundesweit gut ein Viertel der Arbeitsaufnahmen
mit Sozialversicherungspflicht aus dem SGB II (vgl.
Tabelle 3). In Westdeutschland wurden ein Fünftel
und in Ostdeutschland zwei Fünftel der Arbeitsaufnahmen
mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
gefördert. Die Förderfälle lassen sich hier jedoch
nicht individuellen Merkmalen der Geförderten
oder der Arbeitsplatzcharakteristika zuordnen. Der
höhere Förderanteil in Ostdeutschland ist vor dem
Hintergrund höherer Arbeitslosen- und Hilfequoten
zu sehen.
Arbeitsaufnahmen von Leistungsempfängern
im Vergleich zu anderen
An den insgesamt 7,577 Mio. begonnenen sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen
des Jahres 2008 waren Leistungsempfänger der
Grundsicherung mit 15,5 Prozent beteiligt (vgl. Tabelle
4). Dieser Anteil differiert vor allem nach den
Qualifikationsanforderungen der Stellen und damit
auch nach Wirtschaftszweigen. Er spiegelt sowohl
die Fluktuation in der Beschäftigung als auch die berufliche
Qualifikation der Leistungsempfänger wider.
Datenbasis und methodische Erläuterungen
Die Analysen beruhen auf dem „Administrativen Panel“ (AdminP) des IAB, dem zusätzlich
Angaben zu individuellen Beschäftigungsverhältnissen aus der „Beschäftigten-
Historik“ (BeH) des IAB zugespielt wurden.
Das AdminP des IAB organisiert in einer 10 %-Stichprobe Daten der BA-Statistik
zum SGB-II-Leistungsbezug von Bedarfsgemeinschaften und ihren Mitgliedern
für Längsschnittanalysen. Es liegen Daten bis zum Juli 2009 vor. Der Leistungsbezug
jeder Person wird im AdminP monatsweise identifiziert, unabhängig von
der Art (Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft, Zuschläge) oder der Anzahl der
Anspruchstage im Kalendermonat. Wechsel aus der Stichprobe in Bedarfsgemeinschaften,
die nicht im AdminP enthalten sind, werden bei der Analyse der Nachhaltigkeit
und Integration nicht berücksichtigt.
Die Angaben aus dem AdminP werden durch Angaben zu Beschäftigungszeiten der
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ergänzt. Datenbasis hierfür ist die BeH des IAB,
die Informationen zu den Beschäftigungszeiten aller sozialversicherungspflichtig
und geringfügig Beschäftigten enthält. Für diese Auswertung lagen Daten bis Dezember
2008 vor.
Als Arbeitsaufnahmen werden Anmeldungen gewertet, für die keine Beschäftigungsmeldung
für den vorangegangenen Tag vorliegt, um Beschäftigungswechsel
von Aufstockern auszuschließen. In der Analyse werden Beschäftigungsverhältnisse,
die bis zum 31.12.2008 andauern, als zensierte Fälle betrachtet. Geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse werden nur berücksichtigt, wenn ausdrücklich
genannt.
Eine Arbeitsaufnahme wird gezählt, wenn im Monat des Beschäftigungsbeginns
oder im vorangegangenen Monat Leistungen nach dem SGB II bezogen wurden.
Eine Beschäftigungsaufnahme gilt dann als bedarfsdeckend, wenn spätestens im
zweiten Monat nach Beschäftigungsbeginn der Leistungsbezug beendet wird, d. h.
in maximal zwei Monaten kann übergangsweise Leistung und Beschäftigung parallel
verlaufen („vorübergehende Aufstocker“). Es kann nicht eindeutig geklärt werden,
ob die Beschäftigungsaufnahmen ursächlich für die Beendigung des Leistungsbezugs
sind oder weitere Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft hinzukommen.
Wir bezeichnen eine Arbeitsaufnahme als stabil, wenn das Beschäftigungsverhältnis
für mindestens sechs Monate ununterbrochen andauert; der Leistungsbezug
bleibt hierbei zunächst unberücksichtigt. Eine nachhaltige Beendigung des
Leistungsbezugs ist dann gegeben, wenn der Leistungsbezug mindestens sechs
Kalendermonate eingestellt wird; die Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses
bleibt hierbei unberücksichtigt.
Die Ergebnisse der 10 %-Stichprobe wurden auf Eckdaten der amtlichen Zahlen
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Gesamtdeutschland hochgerechnet.
Nimmt man diesen Anteil der Arbeitsaufnahmen von
Leistungsempfängern an allen Einstellungen als Referenz,
dann waren unter den Leistungsempfängern
Männer (16,4 %) gegenüber Frauen (14,4 %) und
Ausländer (18,8 %) gegenüber Deutschen (15,1 %)
in höherem Maße an den Einstellungen beteiligt.
Während in Westdeutschland 12,6 Prozent der neuen
Arbeitsstellen mit Leistungsempfängern besetzt
wurden, betrug der Anteil in Ostdeutschland aufgrund
der höheren Hilfe- und Förderquoten sogar
mehr als ein Viertel (26,8 %). Nach Altersgruppen
zeigt sich, dass die Jüngsten (unter 25 Jahre) mit
11,7 Prozent unterproportional an den Einstellungen
beteiligt waren.
Der Anteil der Vollzeit-Stellen an den Arbeitsaufnahmen
entspricht nahezu ihrem Anteil an allen
Einstellungen: 69,4 Prozent zu 70,6 Prozent. Aber die
mit diesen Stellen verbundenen Qualifikationsanforderungen
sind deutlich niedriger als in der Gesamtwirtschaft.
Der Anteil der einfachen Arbeiter betrug
bei den Leistungsempfängern 39,7 Prozent im Vergleich
zu 26,9 Prozent bei allen Einstellungen. Während
der Facharbeiteranteil nur wenig zurückfällt,
bekamen Leistungsempfänger nur zu 15,9 Prozent
Angestellten-Positionen gegenüber 28,4 Prozent in
der Gesamtwirtschaft. Entsprechend fehlte den Leistungsbeziehern
häufiger der Berufsabschluss oder
gar eine (Fach-)Hochschulausbildung.
Bei der Aufnahme von Ausbildungsverhältnissen
waren die Leistungsempfänger unterproportional, bei
Teilzeitbeschäftigungen überproportional vertreten.
Die meisten Arbeitsaufnahmen fanden im Wirtschaftsabschnitt
K „Grundstücks- und Wohnungswesen
...“ statt (vgl. Tabelle 5). Auf ihn entfielen
über
1,9 Mio. begonnene Beschäftigungsverhältnisse
mit
Versicherungspflicht, an denen Leistungsempfänger
mit 400.000 beteiligt waren. Während hier insgesamt
26 Prozent aller Einstellungen vorgenommen
wurden, fanden 34 Prozent der neu beschäftigten
Leistungsempfänger in diesem Bereich ihren Arbeitsplatz.
Dabei konzentrieren sich die Einstellungen auf
die Arbeitnehmerüberlassung, die in diesem Wirtschaftsabschnitt
die Fluktuation bestimmt. Jeder
fünfte Leistungsempfänger nahm eine Beschäftigung
in der Zeitarbeit auf. Damit liegt der Anteil fast doppelt
so hoch wie in der Gesamtwirtschaft.
Überdurchschnittlich waren Leistungsempfänger
der Grundsicherung auch an den Einstellungen im
Abschnitt „Erziehung und Unterricht“ (M), bei den
„Sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen“
(O), im „Gastgewerbe“ (H) und in der „Land-
Tabelle 4
und Forstwirtschaft“ (A) beteiligt. Nur unterdurchschnittlich
konnten sie Arbeit im „Verarbeitenden
Gewerbe“ (D) aufnehmen. Im Jahr 2008 wurden dort
14,6 Prozent aller Einstellungen vorgenommen, unter
den Leistungsempfängern waren es nur 8,6 Prozent.
Auch im Bereich „Handel, Instandhaltung,
Reparatur“ (G) war der Anteil der Leistungsempfänger,
die hier Arbeit fanden, vergleichsweise niedrig
(10,8 % gegenüber 13,1 % bei allen Einstellungen).
Insgesamt werden Leistungsempfänger dort überproportional
eingestellt, wo tendenziell niedrigere
formale
Qualifikationsanforderungen bestehen. Facharbeiterpositionen
und solche darüber werden dagegen
– entsprechend der Qualifikationsstruktur der
Leistungsempfänger
– nur unterproportional erreicht.
Beendigung des Leistungsbezugs
In welchem Umfang die neuen Beschäftigungsverhältnisse
von Hilfebedürftigen in der Grundsicherung
bedarfsdeckend sind, hängt – wie erwartet – vom
Umfang
der Arbeitszeit sowie von der Entlohnung
in Verbindung mit dem Wirtschaftszweig einerseits
und den Arbeitnehmerqualifikationen anderseits
ab. Darüber
hinaus ist die Zahl der zu versorgenden
Haushaltsmitglieder von zentraler Bedeutung.
Weniger stark ist der Einfluss von Geschlecht und
Nationalität: Bei der Wahrscheinlichkeit, mit der
Arbeitsaufnahme ein Ende der Bedürftigkeit herbeizuführen,
haben Männer 6 Prozentpunkte Vorsprung
vor Frauen und Deutsche 11 Prozentpunkte vor Ausländern
(vgl. letzte Spalte in Tabelle 4).
Wurde eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen,
führte dies bei 56,1 Prozent der Arbeitsaufnahmen
zu (kurzfristig) bedarfsdeckendem Einkommen. In
mindestens 358.000 Fällen von erfolgreicher Arbeitsuche
war also die Bereitschaft zu einer Vollzeitarbeit
vorhanden, obwohl sich die Einkommensposition
nur um die Freibeträge für Hinzuverdienst
(maximal 280 € ohne Kinder/310 € mit Kindern)
verbesserte. Diese Eckzahlen stimmen überein mit
früheren Ergebnissen aus IAB-Befragungen, die aus
den Selbstauskünften der Leistungsbezieher eine
relativ hohe Arbeitsmotivation und Konzessionsbereitschaft
feststellten (z. B. Beste/Bethmann/Trappmann
2010). Hingegen reichte es bei großer Teilzeit
(mehr als die Hälfte der Arbeitsstunden von Vollzeitbeschäftigten)
nur bei 39,7 Prozent und bei kleiner
Teilzeit nur bei 25,9 Prozent zu ausreichendem Einkommen.
In der Regel dürften vor allem bei kleiner
Teilzeit bereits weitere Einkünfte, wie Partnereinkommen
oder Unterhaltszahlungen, im Haushalt
vorhanden gewesen sein.
Wie stark auch die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft
die Ergebnisse beeinflusste, zeigt sich
daran, das Alleinstehende zu 64,1 Prozent bedarfsdeckende
Einkommen erreichten, während Alleinerziehende,
die häufig nur Teilzeit arbeiten können,
und Paare mit Kindern wegen größeren Bedarfs nur
zu 38,4 Prozent bzw. 36,9 Prozent die Hürde aus der
Bedürftigkeit überwinden konnten (vgl. Tabelle 6).
Mit abnehmender beruflicher Qualifikation nimmt
der Anteil bedarfsdeckender Arbeitsaufnahmen
ebenso ab, wie mit zunehmender Größe der zu versorgenden
Bedarfsgemeinschaft. Leistungsempfänger
mit (Fach-)Hochschulabschluss erreichten mit
der neuen Beschäftigung zu etwa 80 Prozent ein
bedarfsdeckendes Einkommen. Bei denjenigen mit
Abitur und Berufsabschluss waren es 67,6 Prozent,
während Leistungsempfänger mit niedrigerem Schulabschluss
dies nur noch zu 55,8 Prozent erreichten.
Bei fehlendem Berufsabschluss sank der Anteil auf
42,3 Prozent (vgl. Tabelle 4).
Fazit
Mit 1,177 Mio. Einstellungen in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung und 565.000 neuen
Mini-Jobs waren die SGB-II-Leistungsempfänger in
nennenswertem Umfang in der Lage, ihre Abhängigkeit
von Leistungen der Grundsicherung zu beenden
oder zu reduzieren. Sie sind damit zu etwa 15 Prozent
an allen neu begründeten sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen beteiligt.
Der Anteil der neuen Vollzeit-Beschäftigungen von
Leistungsempfängern entspricht mit 70 Prozent dem
Anteil in der Gesamtwirtschaft. In etwa einem Viertel
der Fälle wurde die Arbeitsaufnahme durch Förderleistungen
unterstützt.
Der Personenkreis, der im Laufe eines Jahres zumindest
vorübergehend erwerbstätig ist, ist noch
größer. Denn die Erwerbsbeteiligung von dauerhaften
Aufstockern, von neuen Existenzgründern
und Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten ist hier
noch nicht berücksichtigt.
Auch bei Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung
gelingt 44 Prozent der Leistungsempfänger die Beendigung
oder auch nur die Unterbrechung des Leistungsbezugs
nicht, da überwiegend niedrige Löhne
die Bedarfslücke – unter Umständen für mehrere
Personen – nicht schließen können. Auch wenn das
gelingt, erlauben häufig instabile Beschäftigungsverhältnisse
nicht, den Leistungsbezug dauerhaft zu
verlassen. Nur 55 Prozent der neuen Beschäftigungsverhältnisse
dauern länger als sechs Monate. Ob die
Instabilität der Beschäftigungsverhältnisse auf die
Jobs selbst (wie z. B. bei Zeitarbeit und Aushilfstätigkeiten
und anderen Befristungen) oder auf die
Arbeitnehmer (die z. B. wegen gesundheitlicher Probleme
oder mangelnder Eignung ihre Position nicht
halten können) zurückzuführen ist, läßt sich aus den
Daten nicht ableiten.
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