Wir wünschen Euch einen guten Rusch ins Neue Jahr ! Renate und Jürgen |
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RE: Sanktionsfreie Grundsicherung
in Alternativen zum BGE 06.11.2011 00:59von Mecker • Besucher | 618 Beiträge
http://www.das-parlament.de/2011/13-14/I...k/33923950.html
örg Müller-Brandes
Sanktionsfreie Grundsicherung
SOZIALES
Für die soziale Grundsicherung sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke künftig keinerlei Sanktionen mehr gelten. In einem Antrag (17/5174), über den der Bundestag am Donnerstag erstmals debattierte, fordert die Fraktion, dass sämtliche Sanktionen in der bestehenden Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie die Leistungseinschränkungen im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) abgeschafft werden.
Außerdem soll dem Antrag zufolge eine Verweigerung der Leistungsberechtigung oder ein Versagen einer Leistung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums gesetzlich ausgeschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes solle im Falle von Widersprüchen und Anfechtungsklagen gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II oder im SGB XII für diese ein Aufschub gelten. Zur Begründung heißt es, dass Sanktionsregelungen "das Herzstück einer grundgesetzwidrigen und sachlich kontraproduktiven Aktivierungsideologie" darstellten. Damit würden soziale Missstände zu einem Ergebnis individuellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umgedeutet.
RE: Sanktionsfreie Grundsicherung
in Alternativen zum BGE 06.11.2011 01:01von Mecker • Besucher | 618 Beiträge
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5174
17. Wahlperiode 22. 03. 2011
Antrag
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Caren Lay, Cornelia Möhring, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das politische und staatliche Handeln in der Bundesrepublik Deutschland ist mit Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) auf die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen auszurichten. Aus der Menschenwürde ergibt sich in Kombina- tion mit dem Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 GG das Grundrecht auf ein men- schenwürdiges Existenzminimum. Dieses Grundrecht ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 bestätigt worden. Nach diesem Urteil ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dem Grunde nach unverfügbar.
Mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist eine ge- setzliche Regelung unvereinbar, die zu einer Unterschreitung des Existenzmini- mums führt. Diese Konsequenz wird aber durch die Sanktionsregelungen in den Grundsicherungssystemen billigend in Kauf genommen. Die Sanktionsregelun- gen stellen das Herzstück einer grundrechtswidrigen und sachlich kontraproduk- tiven Aktivierungsideologie dar. Mit dieser Ideologie werden soziale Missstände zu einem Ergebnis individuellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umge- deutet. Massenerwerbslosigkeit erscheint hier nicht als das strukturelle Ergebnis des kapitalistischen Wirtschaftssystems, sondern als Folge falschen individuel- len Verhaltens.
Das Sanktionsrecht verbreitet Angst und Existenznot unter den Leistungsbe- rechtigten der Grundsicherungssysteme. Es untergräbt ihre Würde, indem sie zu Objekten der staatlichen Bürokratien degradiert werden. Zugleich macht das Sanktionsrecht die Leistungsberechtigten gegenüber den Zumutungen ausbeute- rischer Arbeitsverhältnisse wehrlos. Die Politik fördert auf diese Weise men- schenunwürdige Arbeitsbedingungen und trägt maßgeblich zu der Ausweitung des Niedriglohnsektors bei.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf zur Begründung einer sanktionsfreien Mindestsicherung mit folgendem Kernpunkt vorzulegen:
Drucksache 17/5174 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
1. In der bestehenden Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch (SGB II) werden sämtliche Sanktionen und im Zwölften Buch Sozial- gesetzbuch (SGB XII) werden die Leistungseinschränkungen abgeschafft. Ein Unterschreiten des menschenwürdigen Existenzminimums aufgrund der Grundsätze des Forderns bzw. aufgrund von Sanktionen oder Leistungsein- schränkungen wird gesetzlich ausgeschlossen. Die Grundsätze des Forderns rechtfertigen keinerlei Versagen der Leistungsberechtigung bzw. der Leis- tung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums. Diesem Grundsatz entgegenstehende Regelungen werden aufgehoben.
2. Bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes müssen Widersprüche und An- fechtungsklagen gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II bzw. SGB XII eine aufschiebende Wirkung entfalten.
3. Es liegt in der Verantwortung des Staates, Rahmenbedingungen für ausrei- chend gute, existenzsichernde Arbeitsplätze zu schaffen, um Erwerbslosig- keit wider Willen entgegenzuwirken.
Berlin, den 22. März 2011
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
RE: Sanktionsfreie Grundsicherung
in Alternativen zum BGE 06.11.2011 01:02von Mecker • Besucher | 618 Beiträge
Begründung
1. Sanktionen bedeuten eine verfassungswidrige Unterschreitung des men- schenwürdigen Existenzminimums.
Mit Urteil vom 9. Februar 2010, – 1 BvL 1/09 – (NZS 2010, S. 270 ff.) begründet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Anspruch auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit expliziter Bezugnahme auf die Menschenwürde. An die bekannte Formel – „Das Grundrecht auf Gewährleis- tung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG“ – schließt sich der folgende Satz an: „Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch“ (BVerfG, a. a. O., S. 274). Im folgenden Absatz leitet das Bundesverfassungsgericht allein aus Artikel 1 Ab- satz 1 GG einen Leistungsanspruch aus der Schutzpflicht des Staates her, da „sie [… die Würde jedes individuellen Menschen …] in Notlagen nur durch mate- rielle Unterstützung gesichert werden kann“. Zudem muss der Leistungsanspruch so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf je- des individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfG a. a. O.). Nach der Rechtsprechung lässt sich daher festhalten, dass Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG auch Schutz vor materieller Not begründet. Für die Sanktionen fehlt es damit aber an einer Legitimierung durch das Grundgesetz. Für bisherige Versuche Sanktio- nen zu begründen, verbleibt kein Raum mehr. Wenn die Gewährleistung eines Existenzminimums Teil der Menschenwürdegarantie und der daraus folgenden Schutzpflicht des Staates ist, dann gilt dies in der entwickelten Würdedogmatik absolut. Die Menschenwürde ist nicht abwägungsfähig mit anderen Grundrech- ten und sonstigem Verfassungsrecht (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 15. Februar 2006, – 1 BvR 357/05 – NJW 2006, S. 751 ff.; BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2004, – 2 BvR 1249/04 – NJW 2005, S. 656 ff.).
Freilich lässt sich aus der Gewährleistung des Existenzminimums als Teil der Menschenwürdegarantie keine konkrete Höhe des tatsächlich durch den Sozial- staat zu leistenden Betrags ableiten (vgl. Wallerath: Zur Dogmatik eines Rechts auf Sicherung des Existenzminimums, JZ 2008, S. 162). Das BVerfG trennt da- her folgerichtig Anspruchsgrund und Anspruchshöhe und weist letztere dem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– 3 – Drucksache 17/5174
Gestaltungsauftrag nach Artikel 20 Absatz 1 GG zu. Zwangslos ergibt sich da- raus, dass jeder Versuch, das so gefundene und auf nachprüfbarer sachlicher Grundlage ermittelte Existenzminimum, welches nach Ausführungen des BVerfG auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Le- ben umfassen muss, in irgendeiner Form zu unterschreiten, unmittelbar in eine Verletzung des Anspruchgrundes umschlägt: Ein „bisschen Menschenwürde“ gibt es nicht.
Mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist daher eine gesetzliche Regelung unvereinbar, die zu einer Unterschreitung des Exis- tenzminimums führt. Diese Konsequenz wird aber durch die Sanktionsregelun- gen bzw. Leistungseinschränkungen im SGB II bzw. im SGB XII billigend in Kauf genommen.
2. Die Sanktionen sind Ausdruck einer verfehlten Aktivierungsideologie
Die Sanktionsregelungen stellen das Herzstück einer grundrechtswidrigen und sachlich kontraproduktiven Aktivierungsideologie dar. Mit dieser Ideologie werden soziale Missstände zu einem Ergebnis individuellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umgedeutet. Massenerwerbslosigkeit erscheint hier nicht mehr als das strukturelle Ergebnis des kapitalistischen Wirtschaftssystems, son- dern als Folge individuellen Verhaltens. Die Sanktionen verstärken die Existenz- not bei den Leistungsberechtigten. Sie untergraben ihre Würde, machen sie zu Objekten der staatlichen Bürokratie und gegenüber den Zumutungen ausbeute- rischer Arbeitsverhältnisse wehrlos. Die Politik fördert auf diese Weise men- schenunwürdige Arbeitsbedingungen und trägt erheblich zu einer Ausweitung des Niedriglohnsektors bei.
3. Die Sanktionen nehmen soziale Verelendung in Kauf und grenzen aus
In der Sanktionspraxis geht es um die Bestrafung von Menschen, die anerkannt leistungsberechtigt sind und denen die zuständige Behörde ein Fehlverhalten – Verstoß gegen Meldeauflagen, Vorgaben der Eingliederungsvereinbarung oder Ablehnung einer zumutbarer Arbeit oder Maßnahme – vorwirft. Nur in wenigen Fällen ist die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit der Grund der Sanktion (Bundestagsdrucksache 17/1837, S. 3). Die Sanktionsquote unter den arbeitslosen SGB-II-Berechtigten lag im Januar 2009 bei 3,7 Prozent, bei arbeitslosen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren bei fast 10 Prozent. Gerade bei diesen jüngeren Leistungsberechtigten wird nicht nur häufiger, sondern auch deutlich drastischer sanktioniert: Bei über einem Drittel der 250 000 in einem Jahr sanktionierten jungen Leistungsbeziehenden wurden 100 Prozent und mehr des Regelleistungsbedarfes gekürzt (Zeitraum: April 2008 bis März 2009, vgl. Bundestagsdrucksache 16/13991, S. 17 f.). Selbst Schwangere sind vor Sank- tionen nicht geschützt.
Über die Auswirkungen der Sanktionen auf die Lebenslagen und die Verhaltens- weisen der betroffenen Menschen gibt es nur wenige Informationen. Nach den verfügbaren Erkenntnissen haben Sanktionierte nur in einem geringen Umfang die Möglichkeit die finanziellen Einbußen durch alternative Einkommensquel- len zu überbrücken. Soziale Verelendung ist daher die Folge: Diese zeigt sich bei- spielswiese in einer massiven Verschlechterung des Gesundheitszustandes der betroffenen Personen – insbesondere aufgrund psychischer Belastungen – und einem spürbaren Anstieg der Wohnungslosigkeit. Insbesondere bei den unter 25-Jährigen wird die Zunahme der Wohnungslosigkeit in einen ursächlichen Zu- sammenhang mit den Hartz IV Regelungen gebracht (BAG Wohnungslosenhilfe e. V., Pressemitteilung vom 28. Januar 2008). Übereinstimmend dokumentieren Berichte, dass Sanktionen die Betroffenen in einer äußerst unproduktiven Art und Weise „aktivieren“: Die Sanktion ziehe einen „Überlebenskampf“ nach sich, der Zeit und Energie vollständig binde. Viele, insbesondere junge Erwerbs- lose, brechen ihren Kontakt zu den zuständigen Behörden ab, wenn sie keine
Leistungen mehr bekommen. Damit verschwinden diese Personen sowohl aus der Statistik als auch aus den öffentlichen Unterstützungssystemen. Der Aus- schluss aus dem Leistungssystem erscheint dann zynischerweise statistisch sogar als Erfolg (Anne Ames: Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II, NDV 3/2100, S. 11 ff.; Susanne Götz u. a.: Sanktionen im SGB II. Unter dem Existenzminimum, IAB Kurzbericht 10/2010; Berliner Kampagne gegen Hartz IV: Wer nicht spurt, kriegt kein Geld, Sanktionen gegen Hartz-IV- Beziehende. Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen. Berlin 2008).
4. Widerspruch und Anfechtungsklage u. a. gegen Sanktionsbescheide haben im SGB II keine aufschiebende Wirkung. Die Entscheidungen der Verwaltung ent- falten unmittelbare Wirkung. Vor dem Hintergrund der existenziellen Bedeutung der Grundsicherung für die Leistungsberechtigten ist das gesetzlich angeordnete Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen nicht zu rechtfertigen und muss korrigiert werden.
RE: Sanktionsfreie Grundsicherung
in Alternativen zum BGE 06.11.2011 01:06von Mecker • Besucher | 618 Beiträge
Idee der Grünen aus Gelsenkirchen dazu.
Bissel "Gesicht" hätte das ja schon, wenn es so käme.
http://www.gruenes-gelsenkirchen.de/part...chaeftigung-453
Anlässlich der 1. Mai-Kundgebung des DGB waren auch die Gelsenkirchener Grünen mit einem Infostand vertreten.
Franz Schart
Franz Schart
Großen Aufwand wie Bratwürstchen und Kuchen haben wir uns gespart. Es mag am guten Wetter gelegen haben, dass der Stand trotzdem während der Kundgebung gut besucht wurde. Gesprächsthemen waren die Wirtschaftskrise und die drohenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, Konjunkturpolitik nach Keynes und ein gesetzlicher Mindestlohn. Ein Passant fragte nach kommunalen Projekten wie das Bismarck-Quartier und die Sanierung des Schalker Vereins-Geländes. Ein anderer interessierte sich für die Oberbürgermeisterwahl und diskutierte über unsere Kandidatin Irene Mihalic und die anderen Bewerber. Bemerkenswert war, dass alle Gespräche in freundlichen Umgang geführt wurden. Die sonst immer befürchteten Stänkerer waren diesmal nicht dabei.
Unser Ratskandidat Franz Schart informierte mit einem Flyer ausführlich über die Forderungen der Grünen zum 1. Mai. In den drei Kernpunkten geht es um einen partnerschaftlichen Umgang der Arge mit den arbeitslos Gemeldeten, Schaffung einer armutsfesten und sanktionsfreien Grundsicherung durch Erhöhung des Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II auf 420 € und die Einrichtung eines öffentlichen Beschäftigungssektors für gemeinnützige Arbeit.
Etwas schade war, dass man vom Stand aus die Reden von Oberbürgermeister Frank Baranowski und des Hauptredners Dietmar Schäfers, dem stellvertretenden Vorsitzen der IG Bauen-Agrar-Umwelt, nicht verstehen konnte. Aus unserer Hintergrund-Perspektive ließ sich jedoch beobachten, dass viele Besucher den Reden auch gar nicht zuhörten sondern entspannt bei schönstem Sonnenschein zwischen den ganzen Infoständen hin und her schlenderten. ‘ ist ja auch nicht zu verachten.
Tags: 1. Mai, armutsfeste und sanktionsfreie Grundsicherung, DGB, Franz Schart, Irene Mihalic, Mindestlohn, Öffentlicher Beschäftigungssektor, Wolfgang Küppers
Wolfgang Kueppers ist Kreiskassierer des Kreisverbandes Bündnis 90 / Die Grünen. Seine politisches Interesse gilt besonders der Ökologie, daneben auch der Arbeits- und Sozialpolitik sowie kommunalen Finanzen. Er ist 41 Jahre alt und arbeit als Sachbearbeiter beim Landesbetrieb Straßenbau NRW in Bochum.
RE: Sanktionsfreie Grundsicherung
in Alternativen zum BGE 06.11.2011 01:09von Mecker • Besucher | 618 Beiträge
Offizielle Meldung des Antrags von den Linken beim Bundestag.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_03/2011_134/01.html
Die Linke fordert sanktionsfreie Grundsicherung
Arbeit und Soziales/Antrag - 24.03.2011
Berlin: (hib/JMB/TYH) Für die soziale Grundsicherung sollen nach Willen der Fraktion Die Linke künftig keinerlei Sanktionen mehr gelten. In einem entsprechenden Antrag (17/5174) fordern die Abgeordneten, dass sämtliche Sanktionen in der bestehenden Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie die Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abgeschafft werden.
Außerdem soll laut Antrag eine Verweigerung der Leistungsberechtigung oder ein Versagen einer Leistung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums gesetzlich ausgeschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes soll nach Willen der Fraktion im Falle von Widersprüchen und Anfechtungsklagen gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II oder im SGB XII für diese ein Aufschub gelten.
Es liege in der Verantwortung des Staates, ”Rahmenbedingungen für ausreichend gute, Existenz sichernde Arbeitsplätze zu schaffen, um Erwerbslosigkeit wider Willen entgegenzuwirken“, schreibt die Fraktion und begründet ihre Forderung damit, dass Sanktionsregelungen aus ihrer Sicht ”das Herzstück einer grundgesetzwidrigen und sachlich kontraproduktiven Aktivierungsideologie“ darstellen. Mit dieser Ideologie würden ”soziale Missstände zu einem Ergebnis individuellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umgedeutet“, heißt es weiter.
RE: Sanktionsfreie Grundsicherung
in Alternativen zum BGE 06.11.2011 01:18von Mecker • Besucher | 618 Beiträge
Das wäre die Argumentation der Linken gegen das BGE und für diese sanktionsfreie Grundsicherung, über deren Höhe ich nichts finden kann.
http://www.sozialistische-linke.de/polit...ommen-fuer-alle
26. Oktober 2011
Grundeinkommen für alle?
Von Werner Halbauer auf http://marx21.de
Hartz IV ist Armut per Gesetz. Das bedingungslose Grundeinkommen verspricht dagegen Abhilfe, führt aber letztendlich in eine strategische Sackgasse.
Das Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) der Bundesarbeitsgemeinschaft BGE in und bei der Partei DIE LINKE sieht vor, dass alle Menschen bis zum Alter von 16 Jahren 505 Euro und alle über 16 Jahren 1010 Euro Grundeinkommen beziehen, das über ein Steuermodell finanziert werden soll, bei dem alle mit einem Einkommen von unter 6000 Euro monatlich Geld bekommen und alle mit höherem Einkommen Steuern zahlen sollen. Darüber hinaus soll es neben Zuschüssen für Personengruppen mit besonderem Mehrbedarf Wohngeldzuschüsse geben, um die großen Unterschiede bei den Warmmieten zu kompensieren.
Wer die Drangsalierung der Erwerbslosen in den Jobcentern, den verzweifelten Existenzdruck durch Massenarbeitslosigkeit, die Angst um ihre Kinder, die Demütigung und Entwürdigung wahrnimmt, versteht, dass dieses Modell auf den ersten Blick attraktiv für Erwerbslose, prekär Beschäftigte und Scheinselbständige erscheint.
Schwäche des Widerstands
Die Schwäche des Widerstands gegen die Agenda 2010, die Hartz-IV-Gesetze und die Ursachen des Niedergangs der Sozialsysteme werden durch die linken Vertreter des BGE implizit auf das Fehlen eines radikaleren Modells der sozialen Grundsicherung zurückgeführt:
Im Vorwort der Broschüre »Bedingungsloses Grundeinkommen« der Bundesarbeitsgemeinschaft stellt die stellvertretende Parteivorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, die Frage, „ob wir eher bescheidenere Forderungen aufstellen bzw. uns vorrangig um die Abwehr anstehender Sozialkürzungen kümmern sollten oder ob es in sozialen Kämpfen nicht doch auch eines überschießenden Momentes bedarf, welches die Tücken und Ungerechtigkeiten des traditionellen Sozialstaates überwindet." Sie hält das BGE für eine »wirkungsmächtige Idee«, ja argumentiert sogar, »nichts ist wirkungsmächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.«
Dementsprechend soll das BGE nicht nur Armut beseitigen und unwürdige Bedürfnisprüfungen abzuschaffen, sondern darüber hinaus eine Hilfe bei der Durchsetzung von Mindestlohn und Arbeitszeitverkürzung gegen die Massenarbeitslosigkeit sein und tendenziell den Zwang zur Lohnarbeit, also die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft durch Kapitalisten, aufheben. Somit wird dem BGE auch eine Art systemüberwindende Funktion zugeschrieben.
Es wird in der Broschüre argumentiert, dass die Einführung des Grundeinkommens für alle den Zwang enorm lockere, sich als Lohnarbeiter zu verdingen, »und zwar auf individueller Ebene und dadurch, weil es für alle gilt, auf gesellschaftlicher Ebene«. Diese Behauptung hält einer Überprüfung allerdings nicht Stand.
Steuern aus Lohnarbeit
Das BGE soll aus dem Steuereinkommen finanziert werden. Steuern sind im Kapitalismus an Lohnarbeit und Wertschöpfung gebunden. Besteuert werden Löhne oder Gewinne, die bei der Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft anfallen. Im Kapitalismus besteht also mit dem BGE ein gesellschaftlicher Zwang zu Erwerbsarbeit, mit der die Finanzierung des BGE gesichert werden muss. Solange die Produzenten nicht die demokratische Kontrolle über die Produktionsmittel haben, sind sie gezwungen, ihre Ware Arbeitskraft an die Produktionsmittelbesitzer zu verkaufen.
Das angepeilte Grundeinkommen orientiert sich in der Höhe an dem, was Sozialverbände als Existenzminimum ansehen. Es mag Leute geben, die sich damit zufriedengeben und Arbeiten nachgehen, für die es keinen Markt gibt und damit für sich aus der Lohnarbeit aussteigen können. Dem Grundsatz der sozialistischen Idee, durch bewusste demokratische gesellschaftliche Organisation und Planung der Produktion und Reproduktion die gesellschaftlichen Bedürfnisse zu befriedigen und alle Gesellschaftsmitglieder daran zu beteiligen, wird beim BGE implizit der individuelle Ausstieg aus der Marktlogik entgegengesetzt.
Mit der Orientierung auf individuellen Ausstieg zur Lösung des Problems der Massenarbeitslosigkeit wird der Wunsch von Menschen nach Teilhabe am gesellschaftlichen Produktionsprozess auf der einen Seite und nach mehr Freizeit auf der anderen Seite ignoriert.
Damit steht das BGE im Widerspruch zur notwendigen Perspektive kollektiver Arbeitszeitverkürzung, auch wenn deren Vertreter dies auch fordern. Es konterkariert auch die Forderung nach einem massiven Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Für die Masse wird der Wunsch bestehen bleiben, an den über das Existenzminimum hinausgehenden Möglichkeiten in der Gesellschaft und am gesellschaftlichen Arbeitsprozess teilzuhaben. Im Kapitalismus ist das aber im Allgemeinen nur möglich durch die Aufnahme von gut bezahlter Erwerbsarbeit.
Mindestlohn und Grundeinkommen
Die linken Vertreter des BGE fordern zusätzlich zum Grundeinkommen einen gesetzlichen Mindestlohn. Sie argumentieren, dass das BGE hilfreich für die Durchsetzung von guten Löhnen und Arbeitsbedingungen sei, weil mit dem BGE niemand gezwungen sei, Erwerbsarbeit zu schlechten Bedingungen aufzunehmen, man quasi durch individuelle Verweigerung Druck auf das Kapital ausüben könne. Wenn das richtig wäre, bräuchte man keine Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn aufzustellen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Einführung eines BGE würde der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn faktisch den Boden entziehen. Wenn der Staat die Existenz aller durch ein Grundeinkommen absichert (nicht nur die der Bedürftigen), wird die Forderung »Von Arbeit muss man leben können« praktisch hinfällig.
Damit gewinnt der Lohn den Charakter eines Zusatzverdienstes zum Grundeinkommen. Es wäre eine Abkehr vom Prinzip, dass die Entlohnung für die Ausbeutung von Arbeitskraft wenigstens zur Sicherung von deren Reproduktion reichen muss. Von der Systematik würde mit dem BGE der Einführung eines universellen Kombilohns der Weg geebnet, also der Subventionierung der Unternehmer aus Steuermitteln.
Ein zentraler Angriff der Neoliberalen zielt gegenwärtig auf die Entlastung der Kapitalisten von den Kosten für die Arbeits-, Sozial- und Rentenversicherungen. Ein staatliches Grundeinkommen würde die Kapitalisten auf der Betriebsebene vollständig aus dieser Verpflichtung entlassen.
Der Wegfall jeglicher hochbürokratischer Bedürfnisprüfung wird als ein besonderer Vorzug des BGE herausgestellt. Wer die bürokratischen Schikanen an den Jobcentern kennt, findet dieses Versprechen verlockend. Aber auch das BGE sieht neben Zuschüssen für Personengruppen mit besonderem Mehrbedarf Wohngeldzuschüsse vor, um die großen Unterschiede bei den Warm-Mieten zu kompensieren. Also muss auch hier die Bedürftigkeit geprüft werden.
Die Probleme würden sich nur verlagern, wenn das Sozialsystem ins Steuersystem eingefügt würde. Mit der Einführung eines Grundeinkommens steigt die Tendenz, darüber hinaus gehende Lohnarbeit mit dem Charakter des Zuverdienstes durch Scheinselbstständigkeit oder Schwarzarbeit zu organisieren.
Aussteigen aus dem Kapitalismus
Das Problem mit dem BGE geht allerdings über die Frage der Ausgestaltung hinaus. Die Forderung nach dem BGE ist auch strategisch problematisch. So wird in der Broschüre behauptet: »Mit der Grundeinkommensthematik wird zum Beispiel die strategische Frage aufgeworfen, wie der alte Streit zwischen Reform und Revolution dialektisch aufgelöst werden kann. Sie wird mit einem Ja zur gesellschaftlichen Transformation beantwortet und das bedingungslose Grundeinkommen als ein linkes Projekt im Rahmen einer transformatorischen und emanzipatorischen Veränderung der Gesellschaft beschrieben.«
Das BGE wird damit »als ein Baustein«, als ein Weg gesehen, über den individuellen Ausstieg aus der entfremdeten kapitalistischen Warenproduktion zu einer sozialistischen Organisation der Gesellschaft zu kommen, zu einer teilweisen Aufhebung der Warengesellschaft in der Warengesellschaft, ohne die Frage der Entmachtung des Kapitals und Enteignung der zentralen Produktionsmittel stellen zu wollen. Diese Vorstellungen, durch Kommunen oder Genossenschaften den kapitalistischen Markt überwinden zu können, sind Illusionen. Die oben beschriebenen Probleme mit dem BGE wären nur vermeidbar, wenn die Produzenten die Kontrolle über die Produktionsmittel hätten. Damit ist das BGE kein Weg zur Abschaffung der kapitalistischen Warenproduktion, sondern setzt deren Abschaffung voraus, um funktionieren zu können.
Die heutige Industriegesellschaft hat das Potential, ein würdiges Leben aller zu ermöglichen. Der massenhaften Armut steht ein gigantischer Reichtum einer Minderheit gegenüber. Aber auf absehbare Zeit wird es auch im Sozialismus notwendige Arbeit geben, die solidarisch organisiert werden muss. Als Vision für eine gerechtere Gesellschaft ist das BGE unzureichend, weil es die zentrale Ursache der kapitalistischen Krisen nicht thematisiert, nämlich den Widerspruch zwischen gesellschaftlicher Arbeit und deren privater Aneignung. Deshalb macht die LINKE im neuen Programmentwurf die Eigentumsfrage im Gegensatz zu den Vertretern des BGE zu Recht zu einem zentralen Punkt.
»Materielle Gewalt« entwickeln
Die linken Vertreter eines Grundeinkommens setzen sich von den rechten Vertretern, wie Götz Werner, Dieter Althaus von der CDU oder den Bürgergeldbefürwortern der FDP, vor allem dadurch ab, dass sie zur Finanzierung die Steuerlast für hohe Einkommen massiv ausweiten wollen. Doch auf die Frage nach der Durchsetzung eines derart finanzierten BGE mit einer massiven Steuererhöhung für Reiche und Konzerne bleiben sie eine wirkliche Antwort schuldig: »Eine Idee muss zur materiellen Gewalt werden, damit sie gesellschaftlich wirkungsmächtig ist. Viele in der Gesellschaft plädieren bereits für ein Grundeinkommen: 34 Prozent der Bevölkerung in den ostdeutschen Bundesländern, 68 Prozent der Mitglieder der Partei DIE LINKE und 87 Prozent der Wählerinnen und Wähler der LINKEN. Damit das Grundeinkommen weitgehend Konsens in der Gesellschaft wird, muss natürlich noch mehr darüber debattiert werden.«
Es muss bezweifelt werden, dass die Kapitalbesitzer nach einer Debatte einem solchen gesellschaftlichen »Konsens« zustimmen werden.
Wenn es nur um Ideen ginge, und nicht um reale gesellschaftliche Kräfteverhältnisse, hätten wir in Deutschland den Sozialismus. Solange für Arbeitsplätze, Solidarität und Sicherheit gesorgt wäre, könnten sich 80 Prozent der Ostdeutschen und 72 Prozent der Westdeutschen ein Dasein in einem sozialistischen Staat vorstellen, ergab eine Emnid-Umfrage im März 2010. Es bedarf vielmehr einer »materiellen Gewalt«, um die sozialen Interessen der Mehrheit gegen die Minderheit der Kapitalbesitzer durchzusetzen. Alle großen gesellschaftlichen Veränderungen wurden nicht durch Modelle einer anderen Gesellschaft bewirkt, sondern entwickelten sich aus den konkreten, unmittelbaren sozialen und politischen Konflikten (die übrigens meistens den Charakter von Abwehrkämpfen hatten), bei denen die organisierte Arbeiterbewegung die Kraft war, die durch Massenstreiks die Macht des Kapitals in Frage stellte. Die russische Revolution von 1917 war nicht unter dem Banner »Sozialismus« erfolgreich, sondern mit den Parolen »Land, Brot und Frieden«.
Schwächen im Kampf überwinden
Die heutigen Schwächen und politischen Probleme der Arbeiterbewegung lassen sich nur durch eine Reorganisierung im Kampf um die Verteidigung der sozialen Interessen der Mehrheit überwinden. Die Entwicklung einer »materiellen Gewalt« zur Durchsetzung einer anderen Gesellschaft verwirft Katja Kipping praktisch, wenn sie es ablehnt, sich »vorrangig um die Abwehr anstehender Sozialkürzungen« zu kümmern.
Im Gegensatz zu vielen anderen Sozialisten hat Karl Marx die Arbeiterklasse nicht nur als Opfer der kapitalistischen Ausbeutung gesehen, sondern auch als potentiellen Totengräber des Kapitalismus, weil sie von ihrer objektiven Lage her ein Interesse an der Beendigung dieses Systems entwickeln kann und weil sie ihre Ziele nur erreichen kann, wenn sie im Kampf um diese Ziele die Solidarität entwickelt, die auch eine notwendige Grundlage für das Funktionieren einer sozialistischen Gesellschaft ist. Es ist die Aufgabe von Linken, diese Selbstemanzipation und Organisierung zu stärken.
DIE LINKE hat mit den Forderungen für einen gesetzlichen Mindestlohn, für eine sanktionsfreie, existenzsichernde Grundsicherung, für die Vergesellschaftung und den Ausbau der öffentlichen Daseinsfürsorge und für die radikale Verkürzung der Arbeitszeit eine gute programmatische Grundlage im Kampf gegen Dumpinglöhne und Massenarbeitslosigkeit, die auf breite gesellschaftliche Resonanz trifft. Es ist nicht ersichtlich, warum das BGE einfacher durchsetzbar sein soll. Im Gegenteil: Diejenigen, die für die Transferleistungen bezahlen sollen, machen Solidarität im Allgemeinen von der Bedürftigkeit abhängig.
Die Vertreterinnen und Vertreter des BGE lenken vom konkreten Kampf ab, öffnen die Tür zum universellen Kombilohn und vertrösten auf die Einführung eines Gesellschaftsmodells, das die grundlegenden Widersprüche des Kapitalismus nicht löst.
Zur Person:
Werner Halbauer ist Mitglied im Bezirksvorstand der LINKEN in Berlin-Neukölln und im Sprecherkreis der Sozialistischen Linken Berlin.
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