Wir wünschen Euch einen guten Rusch ins Neue Jahr ! Renate und Jürgen |
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Benachteiligung alte Menschen nach Artikel 3 GG
in Grundsicherung 04.11.2011 22:31von Mecker • Besucher | 618 Beiträge
Hei,
wir haben ja nun 11 Jahre lang meine Mutter gepflegt. Was wir da alles erlebt haben, das reicht für einen Roman.
Es gibt einen alten Thread darüber, den ich Euch gleich im Anschluss an mein Schreiben von heute an das Sozialgericht als Link dazu stellen kann.
Es macht Arbeit, das zu lesen, ist ein Auf und Ab von Mißerfolgen, aber auch immer wieder Erfolgen, wir haben häufiger gegen die Kreisverwaltung auch gewonnen und sie haben nachzahlen müssen, weil das Gericht dann zuletzt doch gesagt hat, es ist verfassungswidrig, Alte und Behinderte finanziell vor gesunden Menschen zu benachteiligen.
Aber zuerst stelle ich Euch mal eine Kopie meines letztes Briefes an das Sozialgericht Kiel hier rein.
LG
Renate
RE: Benachteiligung alte Menschen nach Artikel 3 GG
in Grundsicherung 04.11.2011 22:32von Mecker • Besucher | 618 Beiträge
Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
als Erbin bzw. lezte Haushaltsangehörige der Verstorbenen
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz
04.11.11
Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a
24116 Kiel
Zum Az. S 25 SO 30/11 ER sowie für das Hauptverfahren S 26 SO 66/11 für die inzwischen verstorbene Elisabeth Hafemann, Erklärung über die Rechtsnachfolge sowie eine Folgeklage bezüglich noch ausstehender Neben-, Heiz- und Stromkosten für Zeiten, als die Verstorbene noch lebte, die die Stadt Preetz meint, nicht bezahlen zu müssen
Bitte, die Angelegenheit im einstweiligen Rechtsschutz zu behandeln, da wir diese Kosten zum Teil schon jetzt bezahlen müssen bzw. sofort, wenn sie anfallen, übernehmen müssen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal möchten wir dem Gericht mitteilen, dass Frau Elisabeth Hafemann am 29.09.2011 leider verstorben ist.
Es war uns deshalb auch nicht möglich, sie zwecks Prüfung ihrer Zurechnungsfähigkeit noch einem Hausarzt in der Stadt vorzustellen, weil sie schwer krank und nicht mehr transportfähig war und wir haben uns auch lange nicht melden können, weil wir eine sehr schlimme Zeit hinter uns und auch noch vor uns haben.
Da die Enkelin von Frau Hafemann Vanessa Hosmann, wohnhaft Mühlenstraße 10, 24211 Preetz sowie unsere Freundin und Nachbarin Michaela Schau, wohnhaft wie wir Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz in den letzten Tagen ihres Lebens wie wir meiner Mutter in der Klink Preetz die Hand gehalten haben, als sie im Sterben lag, möchten wir die beiden, sollte das Gericht noch Zeugen brauchen, die bestätigen können, dass Elisabeth Hafemann auch wenige Stunden vor ihrem Tod noch vollkommen zurechnungsfähig war, als mögliche Zeugen benennen, die beeiden können, dass Elisabeth Hafemann zwar totkrank, aber ganz sicher nicht geistesgestört war, als sie starb und vorher auch nicht.
Da die Kreisverwaltung Plön sie ständig deshalb drangsaliert hat, haben wir ja Anzeige erstattet. Diese Strafanzeige gegen die Landrätin der Kreisverwaltung Plön sowie Gerrit Lasse wird von der Staatsanwaltschaft Kiel unter dem Aktenzeichen 591 Js 555551/11 bearbeitet, und wir hoffen, diese Leute werden dafür bestraft werden, wie sie in unserem Land mit alten Menschen umgehen, die nicht mehr lange zu leben haben und von ihren Angehörigen gepflegt werden müssen.
…....
Ansonsten erklären wir hiermit, dass Renate Hafemann als einziges Kind von Elisabeth Hafemann, die kein Testament hinterlassen hat, einzige Erbin ist und somit nach § 202 SGG in Verbindung mit § 239 ZPO die Rechtsnachfolge übernehmen möchte bzw. wir alle beide die Sonderrechtsnachfolge nach § 56 SGB I, da ja die Stadt Preetz bzw. der Kreis Plön ständig behauptet haben, wir würden eine Haushaltsgemeinschaft sein, aber als es darum ging, wer denn nun noch offene Raten für eine Stromnachzahlung aus 2010 in Höhe von anteilig 32 Euro für Elisabeth Hafemann (wir zahlen monatlich noch bis inkl. Febr. 12 96 Euro für diese Stromnachzahlung an die Stadtwerke Kiel, da ja die Stromrechnung auf Renate Hafemann läuft) sowie den Anteil für eine mögliche Stromnachzahlung für 2011 (denn wir haben laufend mehr Strom verbraucht, weil die Pflege von Elisabeth Hafemann immer aufwendiger wurde und rechnen mit einer Nachforderung) sowie Nachzahlungen von Betriebskosten und Heizkosten für diese Wohnung anteilig für Elisabeth Hafemann für 2010 und 2011, weil die Hausverwaltung hier erst die Abrechnung für 2009 in Rechnung gestellt hat, da wiederum hat dann die Stadt Preetz gesagt, unsere Mama wäre ja nun tot und das wollen sie nicht mehr bezahlen, sondern wir müssten diese Anteile für eine Zeit, als unsere Mama ja noch gelebt hat, doch bitte selbst bezahlen.
Die ARGE wird es auch nicht bezahlen, denn die sagt, für eine Zeit, als wir hier noch zu dritt gelebt haben, ist sie nicht zuständig, und das empfinden wir auch als richtig so.
Erfahrungsgemäß wird es zu einer Nachzahlung kommen, weil das bisher jedes Jahr so gewesen ist, da die Abschläge hier sehr niedirg angesetzt sind.
Andererseits hat Elisabeth Hafemann von der Stadt Preetz am 27.09.11 bereits ihre Zahlung für den Oktober an Grundsicherung erhalten und da sie zu dem Zeitpunkt schwer krank war und wir schon vorher verzweifelt, um ihr alles mögliche zu kaufen, damit wir ihre Leiden lindern konnten, Freunde und Nachbarn angepumpt hatten, es offene Rechnungen bei ihrem Hausarzt gab und so weiter, die auszugleichen waren, waren zum Zeitpunkt ihres Todes nur noch 122 Euro auf ihrem Konto, für das es zwar eine Vollmacht gab, denn Elisabeth Hafemann war ja schwer geh- und auch sehbehindert, aber letztenendes kam die Sozialhilfe immer so früh und will man einer Sterbenden verwehren, dass das Geld dann in ihrem Sinne für sie ausgegeben wird?
Unsere Mama starb an multiplem Organversagen und Ausfall der Nieren und davon unstillbarem Erbrechen und wir haben zuletzt verzweifelt mit den unterschiedlichsten Getränken und Nahrungsmitteln und Medikamenten versucht, ihr zu helfen und viel Geld für sie ausgegeben, was nur einfach nicht mehr geholfen hat. Sie ist uns trotzdem dann gestorben, weil der Körper nichts mehr angenommen hat.
Die Stadt Preetz stellt sich jetzt einfach hin und fordert die volle Sozialhilfe für Elisabeth Hafemann von uns zurück, die ja voll geschäftsfähig war, will aber nichtmal die noch offenen Posten für Elisabeth Hafemann übernehmen, die für unseren gemeinsamen Stromanschluss hier noch offen sind, noch entstehen werden und auch nicht die sicher noch kommenden offenen Posten für die Betriebskosten und Heizkosten für die beiden Jahre, die bisher noch gar nicht abgerechnet worden sind.
Wir bitten darum, diese Angelegenheit im einstweiligen Rechtsschutz zu klären, denn die Hausverwaltung und auch die Stadtwerke fackeln nicht lange, wenn wir nicht zahlen können, die kündigen uns die Wohnung bzw. stellen uns den Strom ab.
Und durch den Tod unserer Mama sind wir beide momentan in der verzweifelten Lage, ohne einen Cent Pflegegeld mit über 50 nach Arbeit zu suchen, was in diesem Staat sehr schwer ist auch zu finden.
Und vorbeugen konnten wir dieser Lage vorher nicht, denn dann hätten wir unseren Pflegefall hier im Stich lassen müssen, als sie uns am meisten gebraucht hat.
…....
Als nächstes möchten wir nun auf den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 24.10.11 zum Az. S 26 SO 30/11 ER eingehen.
Dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs für den neuen Bescheid nicht machbar ist, haben wir verstanden. Das heißt aber noch lange nicht, dass es nicht verfassungswidrig ist, Alte und Behinderte gegenüber gesunden Haushaltsmitgliedern schlechter zu stellen. Wir werden uns gleich weiter darauf beziehen, wenn wir den Beschluss weiter lesen.
Es ist schön zu lesen, dass auch das Sozialgericht Kiel zu dem Ergebnis kam, dass man nicht generell von einer Geschäftsunfähigkeit unserer Mutter ausgehen konnte, nur weil sie zeitweilig halb wahnsinnig vor Angst war, weil sie genau gefühlt hat, dass sie sterben muss und auch manchmal nicht mehr klar .. das wechselte eben immer .. weil ihr Körper wegen ihrer Nieren, die schließlich ja auch ihren Tod verursacht haben (Frau Hafemann hatte kein Alzheimer), eben einfach oft nicht mehr so gearbeitet hat wie es ein Körper tut, der nicht dabei ist zu sterben.
Unsere Mutter war noch ein paar Stunden vor ihrem Tod so klar mit uns darüber reden zu können, dass sie es richtig fand, sie nicht am Maschinen angeschlossen sterben zu lassen, dass sie es aber auch richtig fand, sie unter Morphium sterben und insofern die letzte Zeit im Krankenhaus zu lassen, um ihr die schrecklichen Schmerzen zu nehmen, die das Nierenversagen in ihrem Darm und Magen verursacht haben.
Das hat mit Geisteskrankheit nichts zu tun gehabt. Früher oder später wird es jedem Menschen so gehen, wenn er diese Welt für immer verlassen muss.
Unsere alte Hausärztin, die wirklich nicht das Schwarze unterm Nagel getaugt hat, aber eben eine war, die angeblich ins Haus kommen würde . was sie kaum gemacht hat, deshalb haben wir ja beschlossen, die Frau brauchen wir wirklich nicht ...hatten wir nicht mehr gehabt, die hatte uns wütend am Telefon aufgrund einer Beschwerde mitgeteilt, wir sollen uns doch einen anderen Hausarzt suchen, wenn wir so unzufrieden mit ihr wären, und dann zwar einen neuen Hausarzt gefunden, der aber die Unterlagen über den Zustand unserer Mutter erst bekommen hat, als sie schon tot war und insofern keine Stellungnahme mehr abgeben konnte, weil er unserer Mutter nur noch über seine damalige Vertretung .. er selbst war da in Urlaub … Medikamente verschreiben konnte, sie aber nicht mehr lebend kennen gelernt hat.
Vielleicht sei es zu erwähnen, dass unsere Mutter 90 kg schwer war und sich nach einem Trümmerbruch des Oberschenkels, als man sie in 2010 in der Klinik Preetz hat aus dem Bett fallen lassen, ja nicht mehr alleine bewegen konnte und insofern unsere ständige Hilfe gebraucht hat. Sie hätte nichts mehr alleine in der Küche machen können, weil sie ja gar nicht mehr alleine stehen konnte und so weiter, wir mussten ihr beim Toilettengang, Baden, Waschen und Anziehen oder in den Rollstuhl raus und rein helfen, sie mit einem Treppensteiger im Rollstuhl aus dem Haus bringen, wenn wir mit ihr spazieren gefahren sind und so weiter. Sie litt auch unter Schluckbeschwerden und ständiger Atemnot .. auch das hat eben oft ihre schrecklichen Ängste ausgelöst, wenn sie zuweilen kaum noch Luft bekommen hat, auch wenn sie zuletzt eben nicht erstickt ist, sondern an Nierenversagen starb.
Dass man in solchen Phasen zuweilen geistig umnachtet wirken mag, kann ja sein .. aber das heißt noch lange ncht, geisteskrank zu sein.
Ja … wir waren dann, als wir hätten beweisen sollen, dass Elisabeth Hafemann noch voll geschäftsfähig ist, mit anderen Dingen als Briefen an das Sozialgericht beschäftigt, nämlich damit, ihr dabei zu helfen, dass sie mit den Tod rang und schließlich in unseren Armen gestorben ist.
Tut uns leid, das hatte Vorrang vor irgendwelchen langen Briefen, auf die sich in unserer damaligen Lage niemand hätte mehr konzentrieren können.
Dass nun das Gericht sagt, es könne nach der aktuellen neuen Rechtslage wegen Einführung der Regelsatzstufe 3 nicht im Eilverfahren entscheiden, nehmen wir das zur Kenntnis und werden in diesem Fall, weil ein Eilverfahren für das Bundesverfassungsgericht keine Relevanz hat, auch keine Beschwerde einlegen.
Wir möchten in Bezug auf die letzten beiden Monate und die Höhe der unserer Mutter da zustehenden Grundsicherung im Alter dann auf die endgültige Entscheidung des Hauptsacheverfahrens warten und ggf. dann dort Beschwerde einlegen, sollten wir da verlieren und ansonsten nur beantragen, nach dem oben genannten Paragraphen die Rechtsnachfolge von Elisabeth Hafemann anzutreten.
Bezüglich der zu erwartenden Betriebskosten, Heizkosten und Stromkosten für den Zeitraum, als Elisabeth Hafemann noch gelebt hat allerdings (auch das warme Wasser läuft bei uns über Strom) beantragen wir, per einstweiligem Rechtsschutz zu klären, ob die Stadt Preetz trotz des Todes von Elisabeth Hafemann diese Kosten übernehmen muss und auch, ob es eigentlich rechtens ist, von uns eine Rückzahlung von Geld zu verlangen, das für Verstorbene noch zu Lebzeiten ausgegeben wurde, denn wir konnten ja nicht wissen, dass sie sterben würde, als das Geld einging, wie gewohnt eben einige Tage vor dem Ersten. Sollte das Gericht dafür dann ein gesondertes Aktenzeichen vergeben müssen, was wir vermuten, bitten wir um Mitteilung. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
_________________
RE: Benachteiligung alte Menschen nach Artikel 3 GG
in Grundsicherung 04.11.2011 22:34von Mecker • Besucher | 618 Beiträge
So, das war zum Warmlesen ... nun für alle Lesewütigen ein "bißchen" mehr an Text zum Thema. Ich habe ja über 9 Jahre zäh geklagt, und auch ein paarmal gewonnen, ging immer hin und her.
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