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#1

Kleiderzulage für Aufstocker möglich

in Thema Hartz IV 12.07.2012 21:28
von Freedom • 8.019 Beiträge

Das hier ist interessant. Ein Gericht hat entschieden, dass die Jobcenter Zulagen für Kleidung zahlen müssen, wenn jemand als Aufstocken sich die nicht leisten kann, aber braucht.

Lest mal selbst.

http://www.stern.de/panorama/hartz-iv-au...en-1843043.html

19. Juni 2012, 20:35 Uhr
Hartz-IV-Aufstocker Jobcenter müssen schicke Kleidung zahlen

Eine Sekretärin arbeitet halbtags und bekommt ergänzend Hartz IV. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden: In einem solchen Fall muss das Jobcenter unter bestimmten Bedingungen auch für Businesskleidung zahlen.

Die Jobcenter müssen Hartz-IV-Aufstockern gegebenenfalls auch schicke Kleidung bezahlen. Dies kommt als "Leistung zur Eingliederung" in Betracht, wenn Business-Kleidung eine Voraussetzung für den Einstieg in das Erwerbsleben ist, wie am Dienstag, 19. Juni 2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Die Klägerin arbeitet halbtags als Sekretärin bei der Deutschen Vermögensberatung AG. Weil ihr Einkommen von 1066 Euro brutto für den Lebensunterhalt für sich und ihren Sohn nicht reichte, erhielt sie ergänzend Hartz IV. Das Jobcenter des Landkreises Marburg Biedenkopf rechnete nach Abzug von Steuern und Freibeträgen 536 Euro als Einkommen an und minderte die Hartz-IV-Zahlungen entsprechend.
Jobcenter sollen Einstieg ins Erwerbsleben möglich machen

Dabei berücksichtigte es nicht die Ausgaben für Business-Kleidung und Friseurbesuche - zusammen 329 Euro in einem halben Jahr. Gute Kleidung sei aber erforderlich, etwa auf Schulungen oder wenn sie bei Außenterminen ihren Chef begleite, argumentierte die Sekretärin. Wenn dies nicht berücksichtigt werde, stünde sie besser da, wenn sie auf ihren Job ganz verzichte und nur von Hartz IV lebe.

Wie dazu nun das BSG entschied, können Ausgaben für Kleidung und Friseur nicht direkt als Werbungskosten von den Einkünften abgezogen werden. Gegebenenfalls müssten Jobcenter dies aber als "Leistungen zur Eingliederung" bezahlen. Denn es gehöre zu ihren Aufgaben, den Einstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen und zu erleichtern.

Im Streitfall soll daher der Landkreis neu prüfen und entscheiden, ob die Sekretärin ihre Business-Kleidung und gut sitzende Frisuren für ihre Arbeit tatsächlich benötigt. Die Deutsche Vermögensberatung hatte ihr dies bereits bescheinigt.

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