Wir wünschen Euch einen guten Rusch ins Neue Jahr ! Renate und Jürgen |
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Da momentan ständig in den Nachrichten läuft, Seehofer will zurücktreten, wenn das mit dem Betreuungsgeld nichts werden würde, war ich mal googeln.
Also es wäre für Eltern, die gern selbst auf ihre Kinder achten möchten statt sie in Kinderkrippen zu geben, jedenfalls was.
Es wäre nicht ausreichend, weil man Kinder ja länger als 3 Jahre betreut .. also nach dieser Zeit steht man auch mit dem Betreuungsgeld dann wieder wie man das von früher kennt, im Regen ... und oft brauchen einen Kinder erst ab dem Schulalter und selbst oft zu ganz anderen Zeiten sehr intensiv . .... ich weiß, wovon ich rede, habe vier Kinder groß gezogen und kenne alle Phasen genau .. auch Zeiten, wo ich sie hab zu Fachgymnasien, Berufsschulen, Praktikumsplätzen, zum Zivildienst und so weiter wechselweise hinfahren müssen und alleine wegen der Organisation, dass jedes Kind pünktlich dort hin kam, wo es hin musste, hätte ich da oft schlechter arbeiten können als zu Kindergartenzeiten ... auch in der Grundschulphase.
Also ein Link dazu, was geplant ist .. oder eben auch nicht.
http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/
as Betreungsgeld steht im Rahmen der Förderung der Familien. Es ist eine Unterform vom - in Deutschland nicht geregelten - Erziehungsgehalt, umgangssprachlich Hausfrauengehalt oder Herdprämie genannt. Daneben gibt es das Elterngeld und das Pflegegeld. Der Betreuungsunterhalt entstammt einem anderen Rechtsgebiet und hat die Kinderbetreuung zum Hintergrund.
Betreuungsgeld
Was ist Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an Mütter und Väter, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes zu Hause in Vollzeit der Erziehung widmen. Es ist für Eltern gedacht, die ganz bewusst keinen Krippenplatz, also keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen wollen.
Im Koalitionsvertrag, der nach der Bundestagswahl 2009 zwischen FDP und CDU/CSU geschlossen wurde, ist zu lesen:
Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.
Das Betreuungsgeld soll im Jahr 2013 eingeführt werden. Grundlage hierfür ist der § 16 SGB VIII, der die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie regelt:
§ 16 Abs. 4 SGB VIII besagt:
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Das Betreuungsgeld wird den Staat 1,2 Milliarden Euro kosten. Vorausgesetzt ist dabei, dass es für etwa 900.000 Kinder gezahlt wird.
Der Gesetzgeber wird die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgeldes regeln wenn die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht hat. Dies soll bis Juli 2012 der Fall sein.
Das Betreuungsgeld ist keine Erfindung der CSU, sondern der CDU. Im Jahr 2007 hatte der Thüringer Ministerpräsident als erster die Idee der Öffentlichkeit vorgestellt. Die CSU übernahm das Thema. Ihr jetziger Parteichef hat es gegen sehr starken Widerstand in der CDU durchgesetzt. Hauptgegnerin ist die Bundesarbeitsministerin.
Im April 2012 wurde eine Umfrage in der Bevölkerung zum Betreuungsgeld veröffentlicht. Danach halten sich Gegner und Befürworter die Waage. Die Mehrheit glaubt aber, dass das Betreuungsgeld ärmere und bildungsferne Eltern und Migrantenfamilien davon abhalten wird, ihre Kinder in eine Kita zu schicken. Sie hält es eher für sinnvoll, ein bis zwei Milliarden Euro in den Ausbau von Kitas zu investieren.
Betreuungsgeld stark umstritten
Innerhalb der Regierung ist das Betreuungsgeld stark umstritten, und zwar bereits seit fünf Jahren. Die Befürworter halten es für eine Angelegenheit der Gerechtigkeit, den Eltern zu helfen, die sich selbst um ihre Kinder unter drei Jahren kümmern wollen. Die Gegner der Herdprämie, wie das Betreuungsgeld abwertend genannt wird, beklagen, es würden falsche Anreize gegen Kinderbetreuung und Berufstätigkeit gesetzt. Es ist jedoch die CSU, die vehement versucht, alle diese Angriffe gegen das Betreuungsgeld abzuwehren.
Die Bundeskanzlerin hat nun Anfang April 2012 ein Machtwort gesprochen. Die Bundesregierung stehe zu der von den Koalitionspartnern im November letzten Jahres beschlossenen Wahlfreiheit der Eltern in Bezug auf die Betreuung ihrer Kinder bis zum dritten Lebensjahr.
Die Bundesregierung würde dem Rechnung tragen durch die Einführung eines Betreuungsgeldes - neben der massiven finanziellen Unterstützung für den Ausbau der Kindertagesstätten.
Noch vor der Sommerpause werde auf der Basis der Koalitionsbeschlüsse ein Gesetzentwurf eingebracht. Dann ergäbe sich die Gelegenheit zu allen notwendigen Diskussionen.
Hintergrund des Machtwortes war die Ankündigung von 23 CDU-Abgeordneten, der Vereinbarung zum Betreuungsgeld nicht zuzustimmen.
Gewerkschaften und Arbeitgeber gegen Betreuungsgeld
Arbeitgeber und Gewerkschaften lehnen das Betreuungsgeld ab. Es sei ein Rückschritt und gefährde wichtige Ziele der Arbeitsmarkt- Bildungs- und Familienpolitik. Das erklärten die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund gemeinsam. Der DGB sprach sich dafür aus, die Mittel besser in den Kippenausbau zu stecken. Es fehlten noch immer 230.000 Plätze.
Höhe des Betreuungsgeldes
Das Betreuungsgeld soll zunächst 100 Euro, später 150 Euro pro Kind betragen.
Diskutiert werden zur Zeit verschiedene Modelle. Gestritten wird um die Frage, ob auch Hartz IV Bezieher oder etwa Eltern mit Migrationshintergrund Bargeld bekommen sollen oder lediglich Gutscheine.
Denn problematisch ist auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass Kinder, die von einem Krippenbesuch profitieren würden, z.B. weil bei ihnen Probleme in der sprachlichen Entwicklung bestehen, auch diese Förderung möglichst früh bekommen.
Kritiker des Betreuungsgeldes führen zudem an, dass es von sozial schwachen Eltern zweckwidrig, etwa für Alkohol und Zigaretten bzw. andere Konsumgüter verwendet werden könnte.
Fest steht, dass es wohl nur in Ausnahmefällen Gutscheine durch das Sozialamt geben soll.
Betreuungsgeld ohne Wirkung?
Studien zufolge werden nur wenige Frauen wegen des Betreuungsgeldes ihre Arbeitsstelle aufgeben und im Haushalt arbeiten und sich um die Erziehung ihres Kindes kümmern. Nur sehr wenige Mütter mit kleinen Kindern werden wegen 150 Euro im Monat ihr Verhalten ändern. Es bleiben diejenigen zu Hause, die ohnehin nicht arbeiten würden.
In Vollzeit berufstätige Frauen haben durch das Betreuungsgeld keine großen Vorteile. Besonders gut qualifizierte Frauen, die oft nur deshalb nicht arbeiteten, weil sie keinen bezahlbaren Betreuungsplatz für ihr Kleinkind haben, werden ungeachtet des Betreuungsgeldes früher in den Job zurückkehren, wenn genügend Krippenplätze vorhanden sind.
Die Hälfte der teilzeitbeschäftigten Mütter jedoch wird Prognosen zufolge ihren Arbeit aufgeben, um sich selbst um ihre ein- und zweijährigen Kinder zu kümmern. Der Anspruch auf Betreuungsgeld lohnt sich für sie, um die Betreuungskosten zu sparen. Die Gruppe der in Teilzeit arbeitenden Mütter mit einem ein- oder zweijährigen Kind ist jedoch verhältnismäßig klein.
Antrag auf Betreuungsgeld
Der Antrag auf Betreuungsgeld muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Welche das sein wird, steht noch nicht fest. Entweder wird das Betreuungsgeld bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur beantragt oder bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Das Betreuungsgeld wird es nur auf Antrag geben. Eine rückwirkende Zahlung für die Zeit vor Antragstellung wird es, wenn überhaupt, nur für einen sehr begrenzten Zeitraum geben können.
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Sozialleistung des Staates, die es für Mütter und Väter einfacher machen soll, für die erste Zeit nach der Geburt ihres Kindes ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und sich voll auf die Betreuung des Kindes zu konzentrieren. Das Elterngeld hilft, den Einkommenswegfall und die Mehrausgaben nach der Geburt auszugleichen.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt, wenn für die Pflege zu Hause kein professioneller Dienst in Anspruch genommen wird, sondern Angehörige diese ausüben.
Betreuungsunterhalt
Im Familienrecht wird der Begriff Betreuungsunterhalt für zwei verschiedene Arten des Unterhaltes gebraucht. Eimal steht er im Gegensatz zum Barunterhalt, der an das Kind geleistet wird, ein anderes Mal kennzeichnet er den Ehegattenunterhalt nach Trennung oder Scheidung, wenn ein gemeinsames Kind betreut wird.
Kinderbetreuung
Die Kinderbetreuung ist ein zentraler Angelpunkt des gesellchaftlichen Lebens, da Kinder den Grundpfeiler der Gesellschaft ausmachen. Die Kleinkindbetreuung erfolgt entweder zu Hause oder in einer Kindergrippe, einer Kita oder einem Kindergarten. Ab 2013 soll es einen Rechtsanspruch für jedes Kind im alter von einem Jahr auf einen Platz in einer Kita geben.
Wäre ja auch schön, wenn die Kita wirklich kostenlos wäre. Aber es gibt immer irgend etwas, was trotzdem bezahlt werden muss. Ich kenne das aus persönlicher Erfahrung.
Und wenn schon die Harz IV-Empfänger kein Betreuungsunterhalt bekommen sollen, dann auch nicht die Familien, die ihr Kind nicht in die Kita schicken.
Auf der anderen Seite werden Eltern die Kinder von Jugendamt weggenommen, weil sie die Kinder nicht altersgerecht fördern. Ja wie denn, wenn die Einkünfte so gering sind. Zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig.
Manchmal glaube ich, Politiker besitzen einen extremen TUNNELBLICK, oder der geistige Horizont beginnt schon bei der Nasenspitze. Leute "Think big and global" . Und, liebe Minister, schaut doch mal über den Rand Eurer Babyteller rüber, oder werdet endlich mal Verantwortungsbewußt. Ihr seid für unsere Belange da und nicht für EURE.
Also hiernach finde ich noch nichts darüber, ob nun das neue Betreuungsgeld Empfängern von Hartz IV oder Sozialhilfe wieder abgezogen wird oder nicht.
http://www.sueddeutsche.de/politik/nach-...sgeld-1.1376104
07.06.2012, 07:49
Nach Kabinettsbeschluss Koalitionspolitiker fordern Änderungen beim Betreuungsgeld
Nach dem Kabinettsbeschluss zur Einführung des umstrittenen Betreuungsgelds dringen Koalitionspolitiker aus CDU und FDP auf Änderungen am Gesetzentwurf. "Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingegangen ist. Das muss auch beim Betreuungsgeld der Fall sein", sagte der CDU-Familienpolitiker Thomas Jarzombek.
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"Servus Betreuungsgeld": Juso-Mitglieder demonstrieren mit Dirndl, Puppen und Merkel-Masken gegen die Geldleistung. Auch in der Koalition wächst der Widerstand. (© Getty Images)
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Ähnlich äußerte sich Norbert Barthle (CDU), Chefhaushälter der Union. "Wir werden uns den Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld genau anschauen. Es wäre überraschend, wenn es im parlamentarischen Verfahren nicht noch zu Änderungen kommen würde", sagte Barthle. Während auch andere Abgeordnete von Union und Liberalen Korrekturen an der geplanten Geldleistung fordern, plant die Opposition bereits eine Klage gegen das Betreuungsgeld.
Der Kabinettsbeschluss vom Mittwoch sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2013 zunächst 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt werden, die sich nicht in staatlicher Betreuung befinden. Ab dem 1. Januar 2014 sollen monatlich 150 Euro für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt werden. Nach dem Willen der Regierung soll der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden.
Jarzombek fordert nun dagegen, allen Eltern von Kleinkindern im Alter von zwei und drei Jahren Betreuungsgeld zu zahlen - unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit oder gar nicht arbeiteten und unabhängig davon, wie die Kinder betreut würden. Dann könne das Betreuungsgeld noch "zum Gewinnerthema für die CDU" werden, sagte er der Passauer Neuen Presse. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Weinberg pocht auf Korrekturen. In der Fraktion werde diskutiert, ob es wirklich sinnvoll sei, das Betreuungsgeld daran zu knüpfen, dass keine öffentlich geförderte Betreuung genutzt werde, sagte er.
"Ich behalte mir vor, nicht zuzustimmen"
Auch die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk, meldet Bedenken an. "Ich bin beim Betreuungsgeld skeptisch, ob der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht dafür überhaupt zuständig ist", sagte die FDP-Politikerin der Rheinischen Post. Zudem sei bislang nicht die Frage beantwortet worden, "was eigentlich der Zweck des Betreuungsgeldes ist". Laurischk sagte: "Ich behalte mir vor, dem Gesetz nicht zuzustimmen."
Noch vor dem Kabinettsbeschluss zum Betreuungsgeld hatte bereits der bayerische FDP-Bundestagsabgeordnete Erwin Lotter Bedenken gegen den Gesetzesentwurf geäußert und seine Ablehnung im Bundestag angekündigt. Er könne dem Entwurf in seiner derzeitigen Fassung nicht zustimmen, sagte Lotter Handelsblatt Online.
Wie Laurischk bezweifelt auch Hamburgs Erster Bürgermeister und SPD-Vizechef Olaf Scholz die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld. "Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass der Bund für das Betreuungsgeld keine Gesetzgebungskompetenz hat. Die existiert nämlich nur, wenn es Bedarf für eine bundeseinheitliche Regelung gibt", begründete er im Hamburger Abendblatt die rechtliche Prüfung einer Klage gegen das Gesetz.
Da Thüringen bereits 2006 ein Landes-Betreuungsgeld eingeführt habe, gebe es keine Begründung für eine Regelung durch den Bund. Scholz betonte: "Die Justizbehörde hat den Auftrag, die Angelegenheit zu prüfen und - wenn das Gesetz beschlossen ist - eine Klage vorzubereiten." Nach Ansicht des SPD-Politikers ist das Betreuungsgeld "ein teures und ideologisches Konzept, das den Eltern nicht hilft". In manchen Fällen schade es den Kindern, die von der Betreuung im Kindergarten profitieren würden.
Also wie es aussieht, kriegen Hartz IV-Familien natürlich auch von dem Betreuungsgeld de facto nichts ab, denn es wird anschließend wieder mit den Leistungen verrechnet genauso wie das Kindergeld, nutzt also wieder nur den Reichen .. na klasse.
LG
Renate
http://www.stern.de/politik/deutschland/...ld-1818638.html
25. April 2012, 19:00 Uhr
Verrechnung mit Hartz IV Krach um das Betreuungsgeld
Der Streit ums Betreuungsgeld eskaliert in der Aktuellen Stunde des Bundestags: Die Opposition ätzt über die geplanten Anrechnung auf Hartz IV. Die CSU stänkert zurück: Die Kritik ist pure Heuchelei.
Neue Aufregung um das Betreuungsgeld: Armen Eltern soll die geplante Leistung von der Hartz-IV-Unterstützung abgezogen werden - Opposition und Sozialverbände sind empört. In einer turbulenten Aktuellen Stunde am Mittwoch im Bundestag wiesen CDU, CSU und FDP die Kritik als "Heuchelei" zurück. Doch trotz der Koalitionsappelle zur Geschlossenheit melden sich auch in der CDU weiterhin Kritiker des Betreuungsgeldes zu Wort.
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SPD-Chef Sigmar Gabriel nannte das Betreuungsgeld eine "völlig absurde und verkorkste Angelegenheit". Die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen würden zu "kleinen Volksabstimmungen" über die schwarz-gelben Pläne. Die Arbeiterwohlfahrt und auch andere Sozialverbände warnten vor "Kindern zweiter Klasse".
In der von hitzigen Rededuellen geprägten Aktuellen Stunde im Parlament hielten Unionsabgeordnete der SPD vor, sie habe 2008 in der großen Koalition mit dem gemeinsamen Beschluss zum Kita-Ausbau zugleich auch das Fundament für das Betreuungsgeld gelegt. Von diesem Versprechen gegenüber den Eltern wolle sie jetzt nichts mehr wissen. Erst das Betreuungsgeld sichere Eltern die Wahlfreiheit, ob sie ihr Kleinkind selbst betreuen, oder ein Krippenangebot nutzen.
Für Hartz-IV-Empfänger zählt das Geld als Einkommen
Das Bundesfamilienministerium wollte sich zu Einzelheiten des geplanten Gesetzentwurfs nicht äußern. Er soll bis zur Sommerpause vorliegen. Die Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Hartz-IV-Leistungen war aber schon beim Grundsatzbeschluss der Koalitionsspitzen im November 2011 verabredet worden. "Es wird so verfahren wie bei anderen familienrechtlichen Leistungen, etwa dem Kindergeld", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller.
Die Koalition hat vereinbart, Eltern, die ihre ein und zwei Jahre alten Kinder selbst betreuen und kein staatlich gefördertes Angebot in Anspruch nehmen, ab 2013 ein monatliches Betreuungsgeld zu zahlen: zunächst 100 Euro, später 150 Euro. Darüber schwelt seit Wochen Streit, mehrere CDU-Abgeordnete haben angekündigt, das Vorhaben nicht mitzutragen.
Eine Anrechnung des Betreuungsgelds entspräche der allgemeinen Rechtslage bei Hartz IV und auch der Praxis beim Elterngeld, hieß es. Hartz-IV-Empfänger sollen demnach zwar Betreuungsgeld erhalten. Dieses solle aber als Einkommen gewertet und mit den Hartz-Bezügen verrechnet werden, hatten "Rheinische Post" und "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Damit soll die Kritik von Betreuungsgeld-Gegnern entkräftet werden, ärmere Eltern würden wegen der Leistung ihre Kinder möglicherweise nicht zur Kita schicken, obwohl gerade diese auf frühkindliche Bildung besonders angewiesen seien.
Die "Kita-Fernhalte-Prämie für Gutverdienende"
Gabriel sagte: "Der Spitzenmanager mit Au-pair-Mädchen streicht die 150 Euro ein. Aber die wirklich Bedürftigen bekommen nichts." Die stellvertretende Linke-Vorsitzende Katja Kipping, sagte: "Eine Kita-Fernhalte-Prämie für Gutverdienende ist das Letzte, was dieses Land braucht." Für die CSU wies Müller die Empörung zurück: "Es ist Heuchelei, wenn die Opposition das Betreuungsgeld ablehnt, aber nun kritisiert, dass es Fürsorgeempfänger nicht erhalten sollen."
Trotz Aufrufen der Unionsführung zur Geschlossenheit ging die interne Diskussion weiter. "Statt einer Barauszahlung sollten wir die Rentenansprüche von Müttern verbessern und mit den Mitteln deren Altersversorgung aufstocken", sagte der CDU-Spitzenkandidat in Schleswig-Holstein, Jost de Jager. Er hielt der SPD eine "unerhörte Kampagne" gegen das Betreuungsgeld vor. Der Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Josef Schlarmann, nannte das Betreuungsgeld in der "Bild"-Zeitung einen "völlig falschen Ansatz".
Laut einer Umfrage für den stern und den Sender RTL sprechen sich 60 Prozent der Deutschen gegen die Einführung eines Betreuungsgelds aus, 36 Prozent sind dafür. Bei 18- bis 29-Jährigen finden dies demnach jedoch 51 Prozent gut, 43 Prozent sind dagegen. Befragt wurden am 19. und 20. April 1006 Bürger vom Institut Forsa.
jar/DPA
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