Wir wünschen Euch einen guten Rusch ins Neue Jahr ! Renate und Jürgen |
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http://www.gewerbeschein-kleinunternehmer.de/
Schön, dass Sie unsere Seiten zum Thema Gewerbeschein und Kleinunternehmer besuchen!
Was gibt es hier zu sehen?
Hier bekommen Sie einen Einblick in das Thema Gewerbeschein und Kleinunternehmer.
Sie erfahren wozu man einen Gewerbeschein braucht, wo und wie man ihn bekommt, und was die Kleinunternehmerregelung bedeutet.
In dem Navigationsmenü rechts auf der Seite können Sie sich über den Ablauf bei der Anmeldung eines Gewerbes informieren.
Wir geben Ihnen auf diesen Seiten eine kleine Orientierungshilfe, jedoch sollten Sie sich vor der Anmeldung eines Gewerbes beraten lassen.
Wir hoffen die Informationen werden Ihnen weiterhelfen und wüschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren zukünftigen Plänen
Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
Ohne Gewerbeschein darf in Deutschland niemand ein Geschäft (Gewerbe) betreiben. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein haupt- oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit handelt. Gem. § 14 GewO muss jede gewerbliche Tätigkeit die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht zur regelmäßigen Gewinnerzielung betrieben wird angemeldet werden. Je nach Zuständigkeit ist dafür das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts verantwortlich.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind die freien Berufe sowie Land- und Forstwirte.
§ 14 GewO
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Wo und wie bekomme ich den Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein wird je nach Zuständigkeit beim Gewerbeamt oder der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts beantragt. In den meisten fällen kann der Antrag auch telefonisch angefordert oder aus dem Internet herunterladen werden. Anschließend muss man bei der zuständigen Behörder persönlich erscheinen und den Antrag abgeben.
Das Gewerbe muss in der Stadt angemeldet werden, wo der Unternehmensstandort sein soll. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, die von zu Hause ausgeübt wird, ist die Behörde des Wohnorts zuständig.
Was kostet der Gewerbeschein?
Je nach Gemeinde liegt die Gebühr zwischen 15 und 60 Euro für eine Gewerbeanmeldung.
Wie läuft die Anmeldung ab?
Es wird benötigt:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei einigen Tätigkeiten - zum Beispiel Gastronomie oder Personenbeförderung - wird eine Erlaubnis oder Genehmigung benötigt
Eine Handwerkskarte, falls ein Handwerksbetrieb gegründet wird
Gewerbekarte für handwerksähnliche Betriebe
Die Anmeldung:
Nach Abgabe des Anmeldebogens werden die Daten automatisch an die zuständigen Behörden (Finanzamt, Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, Gewerbeaufsichtsamt) weitergeleitet. Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung erhält man in Form des Gewerbescheins.
Wann ist man ein Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer sind alle Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Gründungsjahr, bzw. im vorangegangenen Jahr die Umsatzgrenze von 17.500 - nicht übersteigen wird bzw. überstiegen hat und im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 50.000 - voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sind die Bedingungen erfüllt, kommt automatisch die Kleinunternehmerregelung zu tragen. Bei der Gründung eines Gewerbes, ist auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen.
Muss man Kleinunternehmer sein?
Nein, der Unternehmer kann bei der Gründung, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, dass auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. An diese Entscheidung ist der Unternehmer anschließend fünf Jahre gebunden.
Was ist der Vorteil der Kleinunternehmerregelung?
Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung, ihre Umsätze mit Umsatzsteuer zu belasten, befreit.
Der Kleinunternehmer muss keine doppelte Buchführung anlegen, es wird nur eine einfache Einnahmenüberschussrechnung der Steuererklärung beigefügt.
Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?
Auf den Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden
Es wird keine Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt
Gezahlte Umsatzsteuer kann nicht abgesetzt werden
Vereinfachte umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten
Einnahmenüberschussrechnung
Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen und dies auch nicht freiwillig tun, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen (Einnahmenüberschussrechnung - EüR). Rechtsgrundlage für die EüR ist - 4 Abs.3 EStG. Die EüR wird daher oft auch 4/3-Rechnung genannt. Neben kleinen Gewerbetreibenden gehören zu den Einnahmenüberschussrechnern insbesondere die freien Berufe.
Zufluss- und Abflussprinzip
Als Besonderheit bei der EüR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Dieses Prinzip bedeutet, dass nur die eingegangenen oder gezahlten Beträge bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden. Bestandsveränderungen bleiben unberücksichtigt; eine Einnahme ist nicht schon dann anzusetzen, wenn eine Leistung erbracht und eine Forderung entstanden ist, sondern erst, wenn die Rechnung bezahlt wird. Ausnahmen hierzu finden sich im " 11 EStG, wie beispielsweise die richtige Zuordnung regelmäßig wiederkehrender Einnahmen beim Jahreswechsel.
Amtlicher Vordruck zur Gewinnermittlung
Wird der Gewinn durch EüR ermittelt, ist der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen (erstmals für das Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2004 beginnt). Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, deren Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro im Jahr liegen, können aber an Stelle des Vordrucks auch eine formlose Gewinnermittlung verwenden. Für das Jahr 2005 wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der amtlich vorgeschriebene Anlage EüR der Steuererklärung nicht beigefügt wird. Es soll seitens der Finanzverwaltung lediglich ein Hinweis erfolgen, dass die Anlage in den Folgejahren beizufügen ist.
Nun mal schauen, ab wann man eigentlich Einkommenssteuern zahlen muss.
http://www.buzer.de/gesetz/4499/b12067.htm
Steuerfrei sind ?
II. Einkommen
2. Steuerfreie Einnahmen
§ 3
2b. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch;
,,,,
Damit wissen wir aber noch nicht, wo die Untergrenze an Einkommen liegt, ab wann man überhaupt Steuern zahlen muss.
Hab ne Steuertabelle gefunden.
http://www.imacc.de/Steuertabelle/Grundt...is_9_Jahr_1.pdf
Danach zahlt man unter 8004 Euro .. egal bei welcher Steuerklasse .. gar keine Steuern.
Ich habe jetzt keine Ahnung, was man für eine Steuerklasse oder wie auch immer hat, wenn man freiberuflich tätig ist.
Also bis wir da pro Person landen, das dauert.
Jedenfalls für uns beide ... generell ist das hier aber sicher für viele andere, die eine ähnliche Tätigkeit finden, auch ein kleiner Anhaltspunkt zur Orientierung, wann man überhaupt beim Finanzamt vorstellig werden muss, sowohl wegen Umsatzsteuern als auch Einkommenssteuern.
LG
Renate
RE: Rund ums Thema Kleinunternehmen
in Thema Alter 06.03.2012 22:53von Freedom • 8.019 Beiträge
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuertarif
Hier in Wikipedia findet man das auch nochmal .. momentan liegt der Grundfreibetrag bei 8004 Euro im Jahr. Und davon kann man halt auch ja noch was absetzen.
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