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#1

Mal wieder ein nett argumentierter Text für das BGE

in Das BGE 22.01.2012 17:36
von Freedom • 8.019 Beiträge

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Eine Plattform für Sozialpolitik in der Piratenpartei Deutschland

BGE für Liberale: Boris Turovskiy
Von Olaf Wegner | Veröffentlicht am: 4. Januar 2012

Boris Turovskiy, selbst hat er gegen PA284 gestimmt, mit liberalen Argumenten zu einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE):

Wer mich kennt, weiß, dass ich mit sozialistischen Denkweisen inetwa genausoviel am Hut habe wie Jürgen Trittin mit Atomkraftbefürwortern und vielmehr eine wirtschaftsliberale Denkweise vertrete (nachzusehen auch im politischen Kompass auf meiner Benutzerseite). Dennoch stehe ich dem Gedanken eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) positiv gegenüber. Auch Größen wie Milton Friedman und Ralf Dahrendorf (dessen Auftritt mich seinerzeit dazu bewegt hat, mich überhaupt mit der BGE-Idee auseinanderzusetzen, anstatt sie als “linke Spinnerei” abzutun) waren vieles, aber sicher keine Sozialisten.

Nachdem wir beim Bundesparteitag 2011.2 den umstrittenen Pro-BGE-Beschluss für unser Wahlprogramm gefasst haben kochte die Debatte erneut hoch; insbesondere im Landesverband Bayern wurden zahlreiche Stimmen laut, die sich gegen diese Entscheidung wenden. Für mich persönlich ist das gesamte Thema von eher nachgeordneter politischer Bedeutung, zudem der Wortlaut des von uns beschlossenen Wahlprogrammantrags so wage ist, dass sich jeder was eigenes darunter vorstellen kann. Ich habe auch am Parteitag dagegen gestimmt und bin höchst unglücklich mit dem Abstimmungsergebnis – nicht wegen seines Inhalts, sondern wegen des innerparteilichen Spaltungspotentials. Dennoch steht der Beschluss erstmal, und ich will diese Gelegenheit dazu nutzen, meine eigenen Überlegungen zum Thema BGE einzubringen.
Ziele dieses Beitrags

Mit dem untenstehenden Text verfolge ich primär zwei Ziele:

Für liberal oder eher konservativ eingestellte Piraten ist es eine Möglichkeit, sich das BGE-Konzept mal nicht von einem realitätsfernen Sozialutopisten präsentieren zu lassen und eventuell die eigene Haltung zu dem Thema zu überdenken.
Für Piraten, die an Infoständen oder anderen Veranstaltungen liberal/konservativ eingestellten Wählern kritische Fragen zum gefassten BGE-Beschluss beantworten müssen dient es als Argumentationshilfe.

Dieser Text setzt sich keinesfalls das Ziel, eine umfassende Übersicht zum Thema BGE zu bieten und auf alle möglichen Fragen und Kritikpunkte einzugehen. Insbesondere Höhe und Finanzierung, aber auch alle anderen Fragen zur konkreten Gestaltung eines Grundeinkommens werden nicht thematisiert. Ich will lediglich zeigen, dass das Konzept “BGE” nicht zwingend aus der “radikal links-alternativen Ecke” (O-Ton Herrmann) stammt und kein KO-Kriterium für Liberale darstellen muss. Ob auf Grundlage dieses Konzeptes ein ausführlich durchgerechnetes und realistisch finanzierbares Modell aufgestellt werden kann, und ob sich demensprechend überhaupt die Frage nach dessen Umsetzung stellt, es umzusetzen, steht auf einem gänzlich anderen Blatt.
Kurz noch zur Struktur des Textes: die Punkte “Prämissen” und “Definitionen/Grundlagen” sind in erster Linie für eine eigenständige Auseinandersetzung mit dem Thema gedacht. Unter “Unterschiede BGE/HartzIV” und “Argumente” finden sich dann konkrete Argumentationsgrundlagen.
Prämissen

Dieser Text ist in erster Linie für liberal bzw. konservativ eingestellte Piraten und Wähler gedacht und wurde von einem wirtschaftsliberalen Piraten verfasst. Deshalb sind die verwendeten Prämissen auf den gesellschaftlichen Konsens beschränkt: es wird lediglich die Notwendigkeit eines Sozialtransfersystems postuliert, welches sicherstellt, dass niemand verhungern muss. Zweifelhafte Aussagen (z.B. das “Ende der Vollbeschäftigung”) und ideologische Floskeln (z.B. “positives Menschenbild”) sind bewusst außen vor gelassen, auch Revolutionsrhetorik über “gänzlich neue Gesellschaftsstrukturen” sollte dem marginalen linken Rand überlassen bleiben.
Definitionen und Grundlagen

Jedes Transfersystem in einer marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaft kann im Wesentlichen durch zwei Parameter beschrieben werden: Die Bedingungen, die an die Bereitstellung von Transferleistungen geknüpft sind, und die Verlaufskurve, also die Abhängigkeit zwischen Netto- und Bruttoeinkommen. Die Bedingungen können sehr stark variieren, die Verlaufskurve hingegen sieht in jedem System qualitativ ähnlich aus: bei 0 eigenem Einkommen ist der Mensch ein Nettoleistungsempfänger, bei hohem Einkommen ein Nettozahler, im Bereich dazwischen sinken die Nettotransferleistungen ab, bis der Nullpunkt erreicht wird (also die Steuern und Abgaben die erhaltenen Transferleistungen ausgleichen). Wichtig ist, dass auch ein BGE diesen qualitativen Verlauf der Nettotransferleistungen unberührt lässt: unterm Strich bekommt weiterhin nur ein (geringer) Teil der Bevölkerung Geld vom Staat. Ebenso muss beachtet werden, dass viele der heutigen Regelungen auf Formen von Sockeleinkommen hinauslaufen: so kann das Kindergeld als solches Grundeinkommen für Kinder interpretiert werden, während der Steuerfreibetrag (gänzlich außerhalb des Sozialsystems angesiedelt) buchhalterisch genauso als Grundeinkommen verstanden werden kann, das mit der Steuerlast verrechnet wird, um genau 0 zu ergeben.
Unterschiede BGE vs. jetziges Grundsicherungssystem

BGE ist zwar ein sehr diffuser Begriff, alle Vorstellungen davon sind aber in Hinsicht auf die zwei genannten Charakteristika (Bedingungen und Verlaufskurve) ähnlich und unterscheiden sich drastisch von dem bestehenden Sozialsystem, das für Erwerbslose bzw. Geringverdiener über Hartz IV umgesetzt wird:
Bedingungen

HartzIV: Offenlegung der eigenen Finanz- und Lebensverhältnisse, sanktionsbewehrte Pflicht zur Arbeitsaufnahme, Einschränkung der Fortbewegung.
BGE: Keine zusätzlichen Bedingungen für Leistungsempfänger.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das BGE-Konzept nur auf zusätzliche Bedingungen verzichtet, die für Leistungsempfänger im Gegensatz zu anderen Bürgern gelten. Allgemeine Bedingungen – beispielweise die mit der Zahlung von Steuern verbundenen Pflichten oder auch die Pflicht, sich an geltendes Recht zu halten – bleiben weiterhin bestehen und werden bei Verstoß entsprechend geahndet.
Verlaufskurve

HartzIV: Steile Progression: ~80% vom Zuverdienst des Leistungsempfängers (oder jemanden in seiner “Bedarfsgemeinschaft”) müssen zurück an den Staat abgeführt werden.
BGE: Keine Sonderregelung in der Steuerkurve für Leistungsempfänger.

Wichtig dabei ist wiederum, dass es sich um das Fehlen einer Sonderregelung handelt und nicht um das Fehlen jeglicher Steuerzahlungen bei eigenem Einkommen. Das bedeutet, dass ein Leistungsempfänger auch bei einem BGE nicht 100% Netto vom Brutto erhält, da er – genauso wie jeder Bürger – Steuern zahlen muss (wie die Steuern konkret gestaltet sind und ob diese direkt als Einkommennssteuer oder indirekt als Mehrwertsteuer erhoben werden ist dabei eine nachgeordnete Frage).
Argumente

Die zusammengefassten Hauptunterschiede zwischen BGE und HartzIV führen direkt zu den Argumenten, die für ein BGE sprechen. Daneben habe ich auch weitere Vorteile des BGEs aus liberaler Sicht aufgeführt.
Bewahrung von Grundrechten

Die Menschenwürde ist unantastbar; viele weitere Bürgerrechte können nur bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes eingeschränkt werden. Die Einschränkungen und Einschnitte in die Privatsphäre, die HartzIV-Empfänger erfahren, sind aber teilweise ärger, als die Bedingungen für verdächtige Schwerverbrecher – so muss ein Leistungsempfänger jederzeit mit einer Wohnungskontrolle rechnen, die auf Details seines Privatlebens abzielt, während in der Strafverfolgung ein solches Vorgehen nur mit richterlichem Beschluss gebilligt werden kann. Auch in Finanzangelegenheiten gilt allgemein die Unschuldvermutung: ein Steuerzahler wird als ehrlich angesehen, sofern keine Verdachtsmomente vorliegen, und eine Einsicht in seine finanziellen Verhältnisse wird dem Staat nur bei Vorliegen eines solchen Verdachts zugestanden. Nur bei Leistungsempfänmgern gilt ein Pauschalverdacht. Ein BGE ist dabei nicht als Freibrief zu verstehen, so bleiben Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit natürlich weiterhin strafbar.
Ökonomische Anreize zur Arbeitsaufnahme

Jedes Sozialsystem, das auf dem Prinzip der Bedürftigkeit aufbaut, weist einen inhärenten Fehler auf: es nimmt dem Leistungsempfänger den Anreiz, sich aus diesem System zu lösen und wieder ein eigenes Einkommen zu erzielen, denn sobald er dies tut, die Sozialleistungen wegbrechen oder drastisch reduziert werden. Das Problem ist in der Ökonomie längst als Welfare trap bekannt und hat dieselben Gründe und negativen Auswirkungen wie die oft bemängelte kalte Progression im Steuerrecht. Da der Staat naturgemäß Interesse daran hat, dass möglichst wenige Bürger die Sozialleistungen in Anspruch nehmen (und möglichst viele arbeiten und damit das System finanzieren), werden zwangsweise Maßnahmen getroffen, um den Empfang von Sozialleistungen unattraktiv zu machen; im jetzigen System zählen dazu die genannten Einschränkungen der Freiheitsrechte und der Privatsphäre sowie eine sanktionsbewehrte Pflicht zur Arbeitsaufnahme. Es entsteht ein absurder Kreislauf: Monetäre Anreize zur Erwerbstätigkeit werden gestrichen, und die dadurch geminderte Arbeitsbereitschaft wird daraufhin mit negativen Anreizen (Sanktionen) angekurbelt. Als Nebeneffekt kommt dazu, dass die Effizienz einer solchen Zwangsarbeit ungefähr genauso niedrig ausfällt, wie die Motivation dazu.
Indem die Bindung von Bedürftigkeit und Leistungsempfang aufgelöst wird, wie es die BGE-Konzepte tun, steigt der monetäre Anreiz, Arbeit aufzunehmen, da das daraus resultierende Einkommen nicht vollständig auf die emfangenen Leistungen angerechnet wird – es bedarf weder eines “förderns”, noch eines “forderns”, wenn jeder Leistungsempfänger sieht, dass er durch Erwerbstätigkeit spürbar mehr Geld in die Tasche bekommt.
Mehr Markt, weniger Staat

Die meisten Ausgestaltungen eines bedingungslosen Grundeinkommens führen zu einer Stärkung des freien Marktes und einem Abbau staatlicher Einflüsse auf die Wirtschaft.
Bürokratieabbau

In jedem bedürftigkeitsbasiertem Sozialsystem ist enormer Aufwand erforderlich, um das System zu verwalten und die Einhaltung der festgelegten Regeln zu kontrollieren bzw. durchzusetzen. Ein großer Teil dieses Wasserkopfes kann durch ein Grundeinkommen entfallen oder von bestehenden Strukturen (beispielweise Finanzämter) übernommen und so effizienter gestaltet werden.
Abbau verdeckter Subventionen

Der bestehende Arbeitszwang und der hinter der gesamten heutigen Sozialpolitik stehende Gedanke, Arbeitsplätze um jeden Preis schaffen zu müssen, führt zu der absurden Situation, dass viele „geschaffene“ Arbeitsplätze dem Staat mitnichten Einnahmen bringen, sondern stattdessen vom selbigen subventioniert werden, um für die Unternehmen überhaupt sinnvoll zu sein. Es entsteht eine Mir-nicht-dir-nicht-Situation: Menschen bekommen ungewünschte Arbeit aufgedrückt, Unternehmen müssen unnötige Stellen schaffen, und der Staat zahlt auch noch drauf. Zudem sind Subventionen, insbesondere in verdeckter Form, stets wettbewerbsschädigend. Durch das Wegfallen des Arbeitszwangs kann komplett auf diese Subventionierung verzichtet werden; falls die Subventionierung bestimmter Branchen oder Unternehmen weiterhin gesellschaftlich erwünscht ist, müsste diese offen geschehen und so zumindest an Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewinnen.
Anreize für selbstständige Tätigkeit

Der Wandel des Arbeitsmarktes aufgrund der Globalisierung und der Beschleunigung technologischer Prozesse verlangt von allen Beteiligten eine weit größere Flexibilität, als es das heutigen Arbeits- und Sozialsystem vorsieht. Für ein hochentwickeltes Technologieland ist die Rate von Selbstständigen in Deutschland sehr niedrig, was – neben anderen Gründen – an der mangelnden sozialen Absicherung dieser Gruppe liegt. Stattdessen wird der Flexibilisierung durch wettbewerbsverzerrende Subventionierung zweifelhafter Geschäftsmodelle wie der Lohnarbeit Rechnung getragen. Ein gesichertes Grundeinkommen verringert das Risiko bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und steigert so deren Attraktivität.

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