Heute wurden einige Mindestlöhne festgelegt, aber das ist erstens nicht flächendeckend und außerdem für die Branchen, für die es gilt, definitiv zu wenig.
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20.12.2011
Lohn-Untergrenze
Kabinett beschließt Mindestlohn für Zeitarbeiter
Demonstration vor dem Kanzleramt: Für Mindestlohn und gleiche Bezahlung von ZeitarbeiternZur Großansicht
DPA
Demonstration vor dem Kanzleramt: Für Mindestlohn und gleiche Bezahlung von Zeitarbeitern
Die 900.000 Leiharbeiter in Deutschland bekommen ab Januar einen verbindlichen Mindestlohn - es ist die elfte Branche mit einer Lohnuntergrenze. Die Gewerkschaften begrüßten die Einführung, es gibt aber auch Kritik.
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Berlin - Von Januar an gilt für alle Beschäftigten der Leiharbeitsbranche eine gemeinsame Lohnuntergrenze - sie liegt bei 7,01 Euro in den fünf ostdeutschen Bundesländern und Berlin sowie 7,89 Euro in den übrigen Bundesländern. Das Bundeskabinett billigte am Dienstag eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
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Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter der Zeitarbeitsbranche hatten sich auf den Mindestlohn geeinigt. Er gilt für alle in Deutschland eingesetzten Leiharbeiter, unabhängig davon, ob deren Arbeitgeber im Ausland oder Inland sitzt.
Von der Leyen äußerte sich zufrieden, forderte aber, ebenso wie die Gewerkschaften, in einem nächsten Schritt müssten Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten wie Festangestellte. Sollte es darüber im ersten Quartal 2012 keine Einigung geben, werde die Regierung eine Expertenkommission einsetzen.
Claus Matecki, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), bezeichnete das Inkrafttreten des Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche als "überfälligen ersten Schritt". Der DGB rücke aber nicht ab von seinem Ziel "gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Hubertus Heil, betonte, nun müsse der Grundsatz des Equal Pay durchgesetzt werden. Heil bekräftigte zudem die Forderung nach einem allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn.
Lohnerhöhungen für Dachdecker und Gebäudereiniger
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) forderte ebenfalls einen allgemein verbindlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro. Die vereinbarten Mindestlöhne seien viel zu niedrig. "Wer von Zeitarbeit leben muss, bleibt arm dran", erklärte der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Wegen der schlechten Bezahlung bekämen viele, die lange als Leiharbeiter tätig waren, später keine ausreichende Rente.
In der gleichen Sitzung billigte das Kabinett die Erhöhung der Mindestlöhne für rund 900.000 Gebäudereiniger und rund 90.000 Dachdecker. In der Lohngruppe 1 der Gebäudereiniger wird der Mindestlohn im Westen von Januar 2012 an auf 8,82 Euro und ein Jahr später auf 9,00 Euro angehoben, im Osten steigt er von Januar 2012 an von 7,00 Euro auf 7,33 Euro, ein Jahr später auf 7,56 Euro. Dachdecker bekommen von Januar an bundesweit mindestens einen Stundenlohn von 11,00 Euro und ein Jahr später 11,20 Euro.
nck/dpa/dapd